Steuererklärung auch nach beendigung der Selbstständigkeit?

2 Antworten

Natürlich nicht !  Ob eine sog. Veranlagungspflicht besteht, entscheidet sich von Jahr zu Jahr neu an den dann aktuellen Umständen.

In welchen Fällen Arbeitnehmer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, ergibt sich aus dem "Katalog" in § 46 Abs. 2 EStG

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

ich möchte für 1 Jahr ein Kleinbgewerbe anmelden (unter 17500 Euro im Jahr) und danach wieder normal Arbeiten gehen als Angesteller.

Es gibt keine Kleingewerbe!

Muss ich dann in den folgenden Jahren immer noch eine Steuererklärung abgeben, obwohl ich nicht mehr selbstständig bin?

Wenn du Einkünfte aus Gewerbebetrieb generierst, bist du abgabepflichtig.