Steuererklärung Anlage Kind Eintrag Kindergeld
Hallo,
ich mache das erste mal meine Einkommenssteuererklärung und weiss nicht genau, was ich in der Anlage Kind bei Punkt 15 Kindergeld eintragen muss. Ich habe 2 Kinder, bin geschieden und die Kinder leben bei meiner Exfrau. Beim Kinderfreibetrag habe ich 0,5. Muss ich jetzt dort einen Betrag von 1.104 Euro eintragen, obwohl das komplette Kindergeld an meine Exfrau ausgezahlt wird ?
Über eine Info wäre ich euch sehr dankbar
3 Antworten
Du musst dort nicht das erhaltene Kindergeld eintragen, sondern Deinen Anspruch. Der beträgt genau die Hälfte des Kindergelds und wird in Deinem Fall auf die Unterhaltszahlungen angerechnet. 1.104 ist also richtig.
Kindesunterhalt ist steuerlich nicht relevant. Alle Aufwendungen sind mit dem Kindergeld/Kinderfreibetrag abgegolten.
Du hast 2 Kinder, also füllst du 2 Anlagen Kind aus. Für jedes Kind steht dir der hälftige Kinderfreibetrag bzw. das hälftige Kindergeld zu. Ausgezahlt bekommt das Kindergeld zwar deine Ex-Frau, das halbe Kindergeld ziehst du ja aber von den Unterhaltszahlungen ab. Dementsprechend wird dir bei "Kindergeldanspruch" auch das halbe Kindergeld zugerechnet. Selbst, wenn du es nicht einträgst, das Finanzamt wird es bei der Veranlagung automatisch so berücksichtigen.
Hallo MenschMitPlan, wo genau zieh ich das vom Unterhaltszahlungen ab ? Hab noch nicht den Punkt gefunden, wo ich die Unterhaltszahlungen eintragen kann.
wo genau zieh ich das vom Unterhaltszahlungen ab ?
Wenn du den Unterhalt an die Kindesmutter zahlst (wenn der Abzug in der Unterhaltsfestsetzung nicht schon bereits erfolgt ist, Anwalt fragen!).
Hab noch nicht den Punkt gefunden, wo ich die Unterhaltszahlungen eintragen kann.
Wie weiter oben schon erwähnt, den kannst du auch nicht in der Steuererklärung eintragen. Kindesunterhalt ist nicht absetzbar.
Ich hatte zuerst im Taxman angegeben, dass die Kinder bei mir wohnen mit dem Kindergeld von 1104 euro. sobald ich aber eingebe, dass sie nicht bei mir wohnen reduziert sich mein ertrag schlagartig. wie kann das sein, dass das so eine große rolle spielt ?
Schau mal in die Berechnung, was da vorher/nachher angesetzt wird. Irgendwo muss sich die Abweichung ja zeigen.
Was steht da? Anspruch auf Kindergeld oder. Hattest du Anspruch auf das Kindergeld? Nein! Dann musst du auch nichts eintragen.
Wenn man seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt dann hat man genau auf das halbe Kindergeld Anspruch.
Ja aber das komische ist ja, da ich ja auch Unterhalt an die Kinder gezahlt habe und wenn ich den Betrag von 1.104 Euro eintrage, minimiert sich mein Steuerertrag von 495 Euro auf 71 Euro. ^^ Das kann doch nicht sein, oder ?
wo trag ich denn die Unterhaltszahlung denn ein ? Habe nur Unterhaltszahlungen für die Exfrau gefunden.