Steuererklärung an irgendein Finanzamt?

5 Antworten

Tipp: mach, sofern du die Möglichkeit hast deine Erklärung online über das Elster ePortal. Nicht nur, dass da Anlage KAP und evtl. private Vorsorgebeiträge von Riester und deine Lohndaten schon gemeldet sind und vorliegen (d.h. du musst z.B. deine Lohnsteuerkartendaten nicht mehr abtippen), dir kann es auch egal sein, welche Amt für dich zuständig ist, weil das alles automatisch im Hintergrund an die richtige Stelle gesendet wird.
Wenn du dir ein persönliches Zertifikat beantragst und die Erklärung digital an Finanzamt übermittelst, sparst du dir außerdem das Ausdrucken, unterschreiben und persönliche Abgeben der Erklärung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Auch wenn man keine Steuernummer in die Einkommensteuererklärung bei Mein Elster eingibt muss man sich für ein bestimmtes Finanzamt entscheiden.

Die Anlage KAP muss man ausfüllen wenn man sie abgeben möchte. Dem Finanzamt ist nämlich nicht bekannt welche Beträge Dir zugeflossen sind und wieviel Steuern einbehalten wurden.

Überhaupt funktioniert der Bescheinigungsabruf nur mit persönlichem Zertifikat und Abrufcode.

@Helefant

Selbst wenn man das "falsche" FA erwischt, werde die es vermutlich weitergeben? KAP Meldungen von Banken sind genau dass: Meldungen an das Finanzamt welche Beträge Dir zugeflossen sind und wie viel Steuern inkl. Soli einbehalten wurden?

"Überhaupt funktioniert der Bescheinigungsabruf nur mit persönlichem Zertifikat und Abrufcode."
Wenn man Elster sinnvoll nutzen möchte beantragt man sowieso beides, wo ist das Problem? Selbst wenn man die Offline-Variante mit Download der Elster-Software verwendet, sollte man ein Zertifikat beantragen damit sich den Weg/Porto zur Abgabe spart.
Mir persönliche wäre das Risiko zu groß, dass was Ausgedrucktes verloren geht, bei Behörden schon mehrfach erlebt und ich bin froh, dass ich das alles von meinem Schreibtisch zu Hause erledigen kann.

@Lady3Jane
Selbst wenn man das "falsche" FA erwischt, werde die es vermutlich weitergeben?

Das klingt aber jetzt nicht mehr so überzeugt wie vorher:

... weil das alles automatisch im Hintergrund an die richtige Stelle gesendet wird

Da sind schon viele Erklärungen im Datendschungel hängegeblieben. Übertriebener Optimismus ist da eher nicht angesagt.

KAP Meldungen von Banken sind genau dass: Meldungen an das Finanzamt welche Beträge Dir zugeflossen sind und wie viel Steuern inkl. Soli einbehalten wurden?

Warum formulierst Du immer als Aussage, stellst dann aber ein Fragezeichen dahinter? Soll das heißen dass Du etwas postulierst, aber eigentlich gar nicht weißt ob das auch der Wahrheit entspricht?

Zinseinkünfte eines Steuerpflichtigen werden nicht an das Finanzamt gemeldet, schon erst recht nicht die einbehaltene Zinsabschlagsteuer! Somit stehen diese Daten beim Bescheinigungsabruf nicht zur Verfügung.

Auch mit einem Organisationszertifikat erspart man sich das Ausdrucken der komprimierten Erklärung. Ohne Zertifikat geht in Mein Elster g a r n i c h t s.

@Helefant

Ich glaube wir reden aneinander vorbei und tut mir leid, falls ich mich als Laie ungenau ausdrücke. Das rechtfertigt allerdings nicht Ihren aggressiven und herablassenden Tonfall:

1) Ohne Zertifikat kann man in der Elster SOFTWARE Offline prima seine Steuererklärung machen, die komprimierte Version ausdrucken, unterschreiben und die zu seinem FA schicken oder persönliche abgeben. Ja, ich habe in meiner ersten Antwort nicht genau zwischen Elster Online und Elster Software unterschieden, aber wenn man die ePortal Seite liest wird man da schon an die Hand genommen was man wofür braucht.

Ja, für Elster ONLINE benötigt man Zertifikat und Abrufcode.
Das dauert 2-3 Wochen und unkompliziert beantragt, ich verstehe nicht, warum Sie darauf so herumreiten oder wo das Problem ist?

2) "Da sind schon viele Erklärungen im Datendschungel hängengeblieben." Hätten Sie Quellen für diese Aussage? (wir reden von normalen Einkommensteuererklärungen von Arbeitnehmer die entweder mit der Elster Software oder via Elster Online (in beiden Fällen mit Zertifikat/Sigantur) übertragen wurden, nicht von Leuten, die das ohne Zertifikat machen und dann vergessen, die ausgedruckte und unterschrieben Version abzugeben oder Drittsoftware verwenden, die wiederum nur die Daten an die Elsterschnittstelle übermitteln. Das da war schiefgehen kann glaube ich sofort.)
Ich habe bisher noch nichts gelesen, dass das ein Problem wäre. Dagegen sind mir schon mehrfach vom Finanzamt nachgereichte Nachweise verschwunden und nie wieder aufgetaucht so das ich die nochmal kopieren und nachreichen musste als es noch die "unaufgeforderte" Belegpflicht gab.

3) Mit "KAP Meldung" meine ich die Steuerbescheinigung, die man als Bank Kunde beantragt, "wenn der Steuerpflichtige seine Kapitalerträge durch das Finanzamt steuerlich veranlagen lassen möchte. Auf Antrag können zum Beispiel bei der Steuererklärung Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Dies ist für Personen mit einem Steuersatz von unter 25 % (Abgeltungssteuersatz) sinnvoll."

Seit 2006 musste jeder Bankkunde seine Steuernummer der Bank mitteilen,
ans FA übermittelt werden alle aufgrund von Freibeträgen steuerfrei gutgeschriebenen Kapitalerträge und Depotübertragungen.

"Wenn ein Freistellungsauftrag gestellt wird, ist die Bank dazu verpflichtet am Ende des Jahres den tatsächlich genutzten Freibetrag an das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn zu melden. Dort werden dann alle genutzten Einzelbeträge einer Person zugeordnet. Das zuständige Finanzamt kann über eine Online-Recherche auf diese Daten zugreifen und prüfen, ob der Sparer-Pauschbetrag überschritten wurde.

Falls dies der Fall sein sollte, wird der Steuerzahler freundlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung und der Anlage KAP aufgefordert. Dort muss dann erklärt werden, welche Kapitaleinkünfte wirklich erzielt worden sind. Anhand dieser Angaben wird dann die Steuer für diese Kapitalerträge fest gesetzt. Man entkommt der Abgeltungssteuer also definitiv nicht."

(Quelle: https://www.bankingcheck.de/ratgeber/allgemein/wie-kontrolliert-das-finanzamt-die-freistellungsauftraege

Das wird mein letzter Beitrag in diesem Thread dazu sein, auf diesem aggressiven Niveau habe ich keine Lust auf einen weiteren Austausch und wünsche Ihnen ein entspanntes restliches Leben, Sie können es offensichtlich gebrauchen.

An den Fragensteller: das hier hilft vielleicht auch weiter. Was passiert, falls du das "falsche" Finanzamt erwischt haben solltest: https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/steuererklaerung-einreichung-beim-unzustaendigen-finanzamt_170_428342.html

altes Finanzamt!

Deine Adressänderung wird beim Finanzamt automatisch registriert, wenn du deine nächste Steuererklärung abgibst.

du kannst aber auch:

Wenn Du nach dem Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamts fällst, solltest du das altes Finanzamt über den Wohnsitzwechsel informieren.

Du kannst bei deinem bisherigen Finanzamt anrufen. Die können dir weiter helfen.

Du kannst das locker googeln in dem du deine Postleitzahl plus Finanzamt in die Suchleiste eingibst.