Steuererklärung als Einzelunternehmer. Gehören auch private Unterlagen dazu?
Ich bin seit einem Jahr Selbstständig als Einzelunternehmer und werde in der kommenden Woche die erste Steuererklärung von meinem Steuerberater machen lassen. Mein Steuerberater meinte ich soll zum ersten Termin meine Unterlagen mitbringen. Doch jetzt bin ich unsicher. Gibt es bei der Steuererklärung eine Trennung zwischen mir als Privatperson und mir als Selbstständiger? Braucht der Steuerberater nur die Unterlagen von meinem Unternehmen? Oder fließen in die Steuererklärung auch Unterlagen, die nichts mit meinem Einzelunternehmen zu tun haben? Also Wohnungsmiete, Arzt-/Behandlungskosten etc? Oder gibt es so eine Trennung zwischen Privat und Einzelunternehmen nicht?
2 Antworten
Also, da musst du schon unterscheiden. Macht dein Steuerberater nur die Gewinnermittlung für dein Unternehmen oder macht er die ganze Einkommensteuererklärung?
Betrieb und Privat sind eindeutig getrennt. Macht der Steuerberater also nur den Betrieb, dann benötigt er keine "privaten" Unterlagen. Macht er hingegen die Einkommensteuererklärung, dann benötigt er Teile der "privaten" Unterlagen.
Welche er in diesem Fall genau benötigt kann man nicht pauschal sagen. Beispiele: Generell braucht er den Mietvertrag nicht. Hast du dort ein Arbeitszimmer, dann braucht er diesen. Krankenversicherung braucht er z.B nur, wenn er die Einkommensteuer macht. Arzt-/Behandlungskosten braucht er nur, wenn er die Einkommensteuer macht und du einen Teil der Kosten selber getragen hast....
Wenn er also die Einkommensteuererklärung macht und du keine Ahnung vom Steuerrecht hast, dann ist ein Tipp hier wirklich schwer.
Anderseits ist dies aber auch nicht schlimm. Genau dies ist ja die Aufgabe eines Steuerberaters. Gerade zu Beginn (Also z.B. bei der ersten Steuererklärung) wird der sich besonders viel Zeit nehmen. Der wird nicht erwarten, dass du alle nötigen Unterlagen dabei hast. Er wird mit dir ein Gespräch führen und dir dann erklären, welche Unterlagen er noch benötigt. In den Folgejahren wird es dann "besser" für dich, da dir dann klar wird, was relevant ist....
Entschuldigung, dass ich so spät antworte.
Also, wenn dein Steuerberater die Einkommensteuererklärung macht, dann wird man i.d.R. bei Ehegatten eine Zusammenveranlagung wählen. Dies bedeutet, er braucht die entsprechenden Unterlagen (z.B. elekt. Lohnbescheinigung...) der Ehefrau.
Wenn die Steuererklärung nur den Betrieb betrifft, dann brauchst du auch nur die Unterlagen einzureichen, die für den Betrieb relevant sind. Kranken- und Arztbelege kannst du aber mit einreichen, die können beim Finanzamt mit eingereicht werden. Auch wenn du aus privater Tasche betriebliche Einkäufe erledigt hast kannst du das mit einreichen. Der Steuerberater wird dir sicher gerne helfen, sollte noch etwas fehlen.
Vielen Dank für die Antwort. Es geht um die Gewinnermittlung und die Einkommenssteuererklärung. Jetzt weiß ich zumindest, dass ich auch meine Unterlagen brauche. Noch eine weitere Frage: Braucht er bei der ESt. auch die Unterlagen meiner Frau? Oder macht sie dann eine eigene?