Steuererklärung als Azubi bei 900€ Grenze

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Als Faustregel gilt: Sofern dir keine Lohnsteuer einbehalten wurde in Steuerklasse 1, bist du auch steuerlich gesehen noch ein Kind, da der Grundfreibetrag (8.004 €) und die Grenze, die man ab 18 Jahre verdienen darf (und trotzdem noch KiG bekommt) gleich hoch sind. Wenn es jedoch nur teilweise das Jahr betrifft, wird es etwas happiger. Da müssen Höchstbeträge gezwölftelt werden usw. Bei Bedarf nochmal fragen. Und das Geschwätz deiner Kollegen ist eine Binsenweisheit. Man bekommt maximal das raus, was an Lohnsteuer/Vorauszahlungen/Kapitalertragsteuer usw. eingezahlt wurde. Bestenfalls kannst du mit 0 € belastet sein, niemals negativ (außer das FA verrechnet sich, kommt auch mal vor). Ist der gleiche Volksirrglaube wie: Ich bekomm 100€ mehr brutto und hab nur 2 € mehr netto, weil ich in einer neuen Steuerstufe bin :-D

also du verdienst im Jahr ca. 10.800 €, davon kannst du mind. 920 € Werbungskosten abziehen = 9.880 € (evtl. wenn es mehr wird, als 920€ die Fahrtkosten angeben).

Diese 9.880 € mußt du versteuern. Die schon bezahlte Lohnsteuer wird davon abgezogen. Falls du zuviel bezahlt hast, bekommst du das Zuviel zurück.
Alles klar?

Ahja, und Versicherungsbeiträge zur Sozialversicherung sind Privatvergnügen und nicht als Sonderausgaben abziehbar? Da muss ich gleich nochmal im § 10 EStG nachschlagen... dachte immer, die zieht man zwischen Gesamtbetrag der Einkünfte und Einkommen ab, was dann schlussendlich das zu versteuernde Einkommen drückt.

@munichr

Ja, sorry, hab ich vergessen - natürlich werden Versicherungsbeiträge und andere Sonderausgaben abgezogen!

Und die bezahltle LSt wird vom FA natürlich angerechnet, sprich abgezogen. Man gibt ja eine LSt-Bescheinigung ab auf der die bezahlte LSt zu sehen ist.

Weiß nicht, was dein Problem ist?? Stört dich die Ausdrucksweise oder willst du einfach nur nörgeln?

Mir stößt noch was auf: "Diese 9.880 € mußt du versteuern. Die schon bezahlte Lohnsteuer wird davon abgezogen." Wo steht denn, dass die Lohnsteuer bei der Einkünfteermittlung abgezogen wird? Hab mal wo gelesen, glaub im Gesetz, dass die Einkommensteuer nicht als Ausgabe abgezogen werden darf. Wenn das so ist, hab ich ja hunderte Erklärungen falsch gemacht. Aber zum Glück ist es nicht so.

Ganz einfach wenn Du Steuer gezahlt hast, kannst Du maximal die gezahlten Steuern zurückholen.

Im einfachsten Fall genügt es das Formular auszufüllen, Weg zur Arbeit eintragen und es gibt alles zurück!