steuererklärung Kfz Versicherung und Rechtschutz Versicherung
kann ich die Kfz Versicherung und Rechtschutz Versicherung von den Steuern absetzen
was kann man noch alles absetzen als normaler Arbeiter
4 Antworten
Kfz Versicherung wie schon erwähnt nur der Haftpflicht und ev. Unfallvversicherungsteil. Ob es sich auswirkt ist die andere Frage, i.d.R. nicht. Wenn Deine KV/PV Beiträge schon mehr als 1.900€ sind sehr wahrscheinlich nicht. Aber trotzdem immer angeben.
Bei der Rechtschutz Vers kommt es drauf an, eine allgemeine RS würde ich mit 1/3 als Werbungskosten in die Anlage N packen, eine BerufsRS voll, eine KFZ RS gar nicht.
Ob es sich auswirkt hängt von den restlichen WK ab, ist alles unter 1.000 wirkt es sich nicht aus.
Rechtsschutz, Privathaftpflicht, Risikolebensversicherung, Unfallversicherung und Kfz-Versicherung (ohne Kasko). Natürlich auch Fahrtkosten und Bewerbungskosten. Eine zusätzliche private Krankenversicherung kannst du auch absetzen.
Bei den Sonderausgaben (Zeile 73, 74) Fahrtkosten sind separat
10000000000000000dank
Bitteschön :-)
Rechtschutzversicherung kann man als Sonderausgaben nicht absetzen. Allenfalls als Werbungskosten, soweit eine Berufsrechtschutz besteht.
Die Rechtsschutzversicherung kann nur als Werbungskosten abgesetzt werden, soweit sie ein berufliches Risiko abdeckt. Standardfall: Verkehrsrechtsschutz für Kraftfahrer.
Ja, Du kannst beides von der Steuererklärung absetzen.
danke aber unter welchem punkt
danke aber unter welchem punkt