Steuererklärung . Fahrkostenerstattung vom Auto, Auf Vater angemeldet aber Sohn (ich) nutze es

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Pendlerpauschale kann unabhängig von der Art der genutzen Verkehrsmittel für alle Fahrten von der Wohnung zu dem Arbeitsort als Werbungskosten abgesetzt werden. Sie beträgt für jeden Arbeitstag und jeden vollen Kilometer der einfachen Entfernung zwischen dem Arbeitsort und der Wohnung 0,30 EUR. Kannst ja mal hier schauen: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/pendlerpausch... Da ist auch ein Fahrtkostenrechner auf der Seite und evtl. weitere brauchbare Tipps für dich. MfG, Leon1310.

Der Link funktioniert leider nicht. Trotzdem danke

@jan1590

http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/pendlerpauschale/index.html Der funktioniert nun aber. Habe es selbst ausprobiert. Zur Not Kopieren und direkt in deinen Browser einfügen. Ansonsten kommst du auch auf die Seite, wenn du bei google "Fahrtkosten Steuer" eingibst und dann auf den Link klickst " Fahrtkosten 2013 / 2012: Pendlerpauschale Rechner ". Dann müßte sich die Seite von " iMACC2 öffnen, wo du dann auf der vorher genannten Seite bist, wo der Rechner und dir Tipps sind. Ich habe wohl beim ersten Kopieren nicht den ganzen Link erwischt, sorry. MfG, Leon1310.

@Leon1310

Hallo nochmal.

Die Seite heißt " IMACC " nicht " iMACC2. Bei 200 Arbeitstagen und 90Km für eine Fahrtstrecke kommst du (nach Kostenrechner der Seite) auf Werbungskosten von 5400€, wobei man eigentlich "nur" 4500€ angeben kann, AUSSER: Wenn du höhere Aufwendungskosten Nachweisen kannst. Ausserdem: Die Pauschale sieht grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung vor. Wenn du glaubwürdig nachweisen, daß deine Strecke zwar länger, dafür aber schneller und pünktlicher zu bewältigen ist, kannst du dann die "verkehrsgünstigere Variante " (also die längere Strecke) absetzen. Diese Regelung gilt allerdings nicht für Bahnfahrten. Es ist auch egal, auf wem das Auto zugelassen ist. Und ich meine mal zu behaupten, wenn man nachweisen kann, das wenn du das Auto in der restlichen Jahreszeit nicht nutzt und in der Zeit dein Vater eine geringfügige Beschäftigung in der Zeit nachgehen würde, könnte man das auch noch angeben. Genaueres steht aber wie gesagt auf der Seite von " iMACC " (siehe Link, der diesmal wirklich funktioniert ;-)) Wie gesagt, auf der Seite ist alles eigentlich gut beschrieben und es sind noch andere gute Tipps dabei. So zumindest meine Meinung, wobei ich mich nicht wirklich auskenne, aber genau deswegen sehe ich diese Seite als verständlich und gut an. Kann mich ja auch täuschen,,,,ich hoffe nicht ;-)

MfG, Leon1310.

Wenn du die Kosten tatsächlich trägst, dann kannst du sie auch absetzen - wer der Halter ist, spielt dabei meines Erachtens keine Rolle. Lediglich dein Vater sollte dann keine Kosten bzw. Kilometer für das selbe Auto absetzen. Du mußt dem Finanzamt ja auch nicht auf die Nase binden dass das Auto nicht auf dich läuft.

Als nicht gewerblicher Nutzer kannst du (soweit ich weiß) eh nur die Entfernungskilometer (also einfache Strecke) mal Anzahl deiner Arbeitstage mal 30 cent geltend machen. Reparaturen, Verschleiß, Wartung ist damit dann bereits abgegolten... Es spielt also keine Rolle auf wen die Werkstattrechnungen lauten, denn die sind mit der Pauschale bereits abgegolten.

Ausnahme wäre lediglich Reparaturrechnungen von Unfällen die auf dem Weg von und zur Arbeit passiert sind. Das kann man irgendiwe noch zu den Werbungskosten oder Außergewöhnlichen Belastungen dazu zählen (müßte ich nochmal genau nachlesen). Technische Defekte wie Motor- oder Getriebeschäden oder sonstige Reparaturen fallen eben (leider) nicht darunter weil bereits durch die 30 cent pauschale abgedeckt.

Bei deinen doch recht vielen Kilometern kann es aber gut sein, dass das Finanzamt einen Nachweis fordert, dass das Auto überhaupt so viele km zurücklegt. Also alles wo km-Stände drauf stehen (TÜV-Bericht, Werkstattrechnungen, reifendienst... etc)

Die Kilometerpauschale ist seit dem 18. März 2009 rückwirkend zum 1.1.2007 wieder ab dem 1. Entfernungskilometer absetzbar. Mit der Pauschale sind bis auf Unfallkosten alle Ausgaben für die Anfahrt abgegolten. Das bedeutet, daß Sie z.B. Parkgebühren, Diebstahl, Versicherung oder Finanzierungskosten nicht mehr gesondert absetzen dürfen. Steht auch mit auf der Seite von dem Link, der in meinem Beitrag drin ist (der link, der funktioniert)

gonzo hat den Nagel schon auf den Kopf getroffen. Wenn Du das Auto nutz, kannst Du die Entfernungspauschale absetzen. Du kannst die km für die Einfache entfernung angeben unabhängig, wem das Auto gehört. Werkstattrechnungen kannst Du eh nicht absetzen, da das bereits mit der km-Pauschale abgegolten ist. Dein Papa wird vermutlich das Kennzeichen seines Autos angeben.

Ich kann mich ja nun irren, aber ich bin der Auffassung, das man heutzutage die Entfernungs- Pauschale bekommt, wobei es egal ist, ob mit Auto, Bus, Bahn, Rad, oder gar zu Fuß die Wegstrecke jemand hinter sich bringt. Es gibt eine Kilometer - Pauschale gezahlt. Also ist es irrelevant, auf wem das Auto zugelassen ist. MfG, Leon1310.

Pendlerpauschale kann unabhängig von der Art der genutzen Verkehrsmittel für alle Fahrten von der Wohnung zu dem Arbeitsort als Werbungskosten abgesetzt werden. Sie beträgt für jeden Arbeitstag und jeden vollen Kilometer der einfachen Entfernung zwischen dem Arbeitsort und der Wohnung 0,30 EUR. Kannst ja mal hier schauen: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/pendlerpauschale/index.html Da ist auch ein Fahrtkostenrechner auf der Seite und evtl. weitere brauchbare Tipps für dich. MfG, Leon1310.