Steuererklärung - Leiharbeiter - doppelte Wegstrecke abrechnen....

2 Antworten

gesamte Strecke: Es ist richtig, was Du schreibst.

Leiharbeiter haben keine regelmäßige Arbeitsstelle (unabhängig davon wie lange sie in einem Unternehmen arbeiten); damit greift auch nicht die Entfernungspauschale. Aus diesem Grunde kann sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt als Reisekosten angesetzt werden (leider wissen das viele Leiharbeiter nicht und verschenken eine Menge Geld)..

Das wird in Zeile 34 als Betrag eingetragen; Du kannst ein formloses Beiblatt beifügen, auf welchem Du die Berechnung machst (Angabe Arbeitsorte und Entfernung) und hinweist, daß Du Leiharbeiter bist.

Dies sollte Dir helfen:

Hauptvordruck Zeile 12: Leiharbeiter
Anlage N Seite 2 Zeilen 31 - 36: nichts eingegeben
Anlage N Seite 2 Zeile 49:
es ist keine regelmässige ASt vorhanden: X
regelmässige ASt: nichts eingegeben
Zeitraum: 01.01. bis 31.12
Tätigkeit: Leiharbeiter
anschliessend für jede einzelne Auswärtstätigkeit ein Blatt

gefunden hier: https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?31299-Steuererkl%E4rung-bei-Leiharbeitern-verschiedene-Arbeitsst%E4tte

ich brauche das aber für die vereinfachte Lohnsteuererklärung, ich glaub das Beispiel ist für die große Version.