Steuererklaehrung, Aktien Verluste dieses Jahr, Gewinne letztes Jahr?

5 Antworten

Da brauchst Du kein Internet.

Da genügt der Gesetzestext.

§ 20 Abs. 6 EStG: Verluste können nicht gem. § 10d zurück getragen werden.

Sie werden gesondert festgestellt und können in den Folgejahren nur mit Gewinnen derselben Einkunftsart verrechnet werden.

Hey,

nach den Regeln des Verlustabzugs kannst du deinen Verlust entweder ein Jahr nach hinten Nachtragen lassen oder aber bei deinen nächsten Steuererklärungen als Verlustvortrag berechnen. Letzteres ist wahrscheinlich deutlich einfacher ;)

Viele Grüße, Merlin

Nein.

Nach § 20 Abs. 6 EStG ist ein Verlustrücktrag nicht möglich.

@Helmuthk

Danke für die Korrektur!

Dann bleibt dir "leider" nur der Verlustvortrag für kommende Gewinne aus Kapitalvermögen. Ärgerlich ;)

Nein, sowas geht nicht. Das Risiko des Verlustes trägst alleine du und nicht der Staat.

Eine Antwort ohne jede Kenntnis des Steuerrechts!

@Helmuthk

Deine dummen Kommentare kannst du dir sparen, denn meine Antwort ist richtig.

Alles, klar, schade...

Vielen Dank fuer die Informationen.

Steuerbüro oder Finanzamt anfragen.

Das Stichwort lautet: Steuerlicher Verlustvortrag.

Günter