Steuerbescheid erhalten. 3.000,- € Nachzahlen?

5 Antworten

Ganz ehrlich... in einem Forum, wo sogar gefragt wird, ob man vom fingern schwanger wird, würde ich mir zu so einem komplexen Thema keine Ratschläge einholen.

Da muss ein Fachmann rüberschauen und nach Kenntnisnahme aller relevanten Details (die wir hier gar nicht kennen können), kann dieser dann den richtigen und helfenden Ratschlag geben.

Klar dürfte sein, dass eine gemeinsame Veranlagung die sinnvollere gewesen wäre. Dazu muss die Exfrau einverstanden sein.

Man sollte Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und mit der Frau gemeinsam eine neue Steuerklärung abgeben. Empfehlenswert wäre die Hilfe eines Steuerberaters.

@Ontario

Schon gesehen, dass die Frage von Mai 2018 ist und die Angelegenheit sich garantiert inzwischen erledigt hat? Und ich bin auch nicht der Fragesteller.. mir musst du das nicht mitteilen.

Zusammenveranlagung für 2017 wäre noch möglich, wenn die geschiedene Frau einverstanden ist. Dazu ist es notwendig, einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen und die gemeinsame Einkommensteuererklärung als Begründung beizulegen (oder innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen, falls die Rechtsbehelfsfrist bald endet).

Vielen Dank für die hilfreiche Info. Hoffe, meine Frau ist einverstanden...

Ihre Antwort hat mich auf jeden Fall etwas beruhigt.

@Joshua2018

Lieber die Frau beruhigen und anbieten, die Erstattung zu teilen....

Für 2017 habe ich die Steuererklärung als Einzelveranlagung eingereicht.

Und da ist die Antwort auf deine Frage und der Grund der Nachzahlung.

Ihr wart nicht ganzjährig dauernd getrennt leben, ergo hättest du Anspruch auf gemeinsame Veranlagubg gehabt.

Ich weiss nicht, was ich tun kann. Die Summe kann ich in diesem Leben nie stemmen.

Steuerberater?

die Frage die ich mir jetzt stelle, besteht die Möglichkeit noch auf eine gemeinsame Veranlagung? Nachdem ich eine Einzelveranlagung, blöderweise, schon eingereicht habe? Da hilft wohl nur noch ein Steuerberater,...

Vielen Dank nochmal für Ihre Antwort.

ich bezweifle, dass du die Steuerklasse 5 hattest ........

denn dann ist eine Nachzahlung nicht möglich. (Steuerklasse 5 ist UNGÜNSTIGER).

Durch die Einzelveranlagung KANN bei Steuerklasse 5 keine Nachzahlung erfolgen.

bytehway:

wogegen Einspruch einlegen? ich stelle die Behauptung auf: der Steuerbescheid wurde so veranlagt, wie du ihn beantragt hast (durch die Erklärung).

SOFORT zum Steuerberater (GEMEINSAM mit der Frau!) und durchrechnen lassen, ob die Zusammenveranlagung günstiger ist (in 85% aller Fälle ist die Zusammenveranlagung günstiger)

(ich versteh sowieso nicht, wie jemand eine Erklärung beim Finanzamt abgibt, OHNE das Ergebnis zu kennen)

Habe die Steuerklasse falsch angegeben.Meine Frau V, ich die III. Habe die Steuererklärung online über Elster abgegeben. Ergebnis konnte ich vorab nicht einsehen. Habe es trotzdem, blöderweise, gemacht. Zum ersten Mal, ohne Hilfe.

@Joshua2018

bei Elster wird IMMER das Ergebnis angezeigt.

somit nochmal zu meiner Frage:

wogegen Einspruch?

das Finanzamt hat die Erklärung so veranlagt, wie du wolltest

Am besten zu einem Steuerberater gehen und sich informieren, die haben die meiste Ahnung. Und hier Tipps geben ist schwierig, weil man ja nicht weiß was du abgesetzt hast, oder absetzen könntest, aber nicht getan hast