Steuerbescheid - Wie lange muß man warten?

3 Antworten

Du kannst selbstverständlich mal freundlich anrufen und nach dem Stand der Dinge fragen. Wenn es sich abschätzen lässt wird man dir Auskunft geben. Aber es gibt keine gesetzlich vorgeschrieben Frist, bis wann das Finanzamt die Sachen bearbeitet haben muss. Die werden dich auch nicht vorziehen sondern nach ihrem Ablauf weiter machen. Du wisst dich gedulden müssen.

So weit so gut, aber wenn mir eine Rückerstattung zu steht, glaube ich eben nicht, daß sich das Finanzamt damit unbegrenzt Zeit lassen kann. Gewisse Fristen müssen da sicher auch eingehalten werden, denn sonst können ab einem gewissen Zeitpunkt auch Verzugszinsen geltend gemacht werden. Ab wann diese Grenze erreicht ist, ist mir allerdings nicht bekannt.

Aber umgekehrt wird einem ja bei einer Nachforderung auch eine Frist gesetzt, also kann das nicht nur einseitig erfolgen.

@Franz577

Verstehe was du meinst. Aber bis zum Ende des Jahres haben die in jedem Fall Zeit. Für darüber hinaus weiß ich es nicht. Leider ist es bei Behörden immer so, dass die sich länger Zeit lassen dürfen, aber wenn sie was wollen muss es schnell gehen. Regt mich auch immer wieder auf.

Das liegt daran, dass ein Großteil der Bevölkerung so wie du die Erklärung auf den letzten Drücker macht. 

Wenn also alle gleichzeitig ihre Unterlagen einreichen, platzt das FA aus allen Nähten, Aufträge werden an externe Bearbeiter weitergegeben, die aber genauso überlastet sind.

Fakt ist, dass in den seltensten Fällen dort mal was verloren geht. Ich würde dem Ganzen mal mindestens noch einen Monat Zeit nehmen. Nach 4 Monaten kann man dann doch mal nachfragen.

Das mag sein, aber oftmals ist man bei der Erklärung auch auf Unterlagen angewiesen, auf die man selbst auch noch warten muß.

Eine späte Einreichung ist daher nicht unbedingt immer beabsichtigt oder nur auf Versäumnisse des Steuerpflichtigen zurückzuführen.

@Franz577

Das kann ich nicht beurteilen und sowas ist sicherlich von Fall zu Fall unterschiedlich. 

Aber wenn man vom Normalfall ausgeht und man alles beisammen hat, dann ist es in der Regel kein Problem und man wartet auch nicht so lange.

Je später man die Erklärung einreicht, desto länger dauert die Rückerstattung aber erfahrungsgemäß.

@Schniggi89

Ok, und wie lange hat man denn im Normalfall Zeit, um einer Aufforderung zur Steuernachzahlung nachzukommen?

@Franz577

Wieso wartest du erst, bis du aufgefordert wirst? Du weißt doch eh, dass du sie jedes Jahr auf Neue machen musst.

Ich mache meine gleich im Januar, dann ist sie weg. Ich habe noch nie gewartet, bis ich schriftlich aufgefordert wurde^^

Ps.: habe mich verlesen - wie es bei einer Nachzahlung aussieht, kann ich allerdings ebenfalls nicht beantworten, bin noch nicht in die Verlegenheit gekommen.

Ich würde jetzt aber vermuten, dass man sich natürlich NICHT so lange Zeit lassen kann/ darf. Ich verstehe, worauf du hinaus willst. 

@Schniggi89

Ja, genau darauf will ich hinaus und würde es eine Frechheit finden, wenn einem da umgekehrt kürzere Fristen gesetzt werden würden (auch wenn ich selbst ebenfalls noch nie nachzahlen mußte).

Aber hier muß gleiches Recht für beide Seiten gelten.

@Schniggi89

Richtig, das wäre ein guter "Anreiz" für die Finanzämter, ihre Bescheide schneller zu bearbeiten.

Es sollten beiderseitig dieselben Fristen gelten und auch beiderseitig dieselben Konsequenzen bei Nichteinhaltung.

Ich hatte letzte Woche in meinem Finanzamt nach dem Stand der Bearbeitung einer Steuererklärung für einen Mandanten gefragt.

De Antwort: "Wir bearbeiten zur Zeit die Steuererklärungen mit dem Eingangsdatum März."

Hilft Dir diese Auskunft weiter?

Nein, da ich nicht weiß, um welches Finanzamt es sich handelt und dieser Status sicher nicht bundesweit für alle gilt.

Ich weiß nur so viel, daß es so lange wie in diesem Jahr bisher noch nie gedauert hat. Spätestens nach 2 Monaten hatte ich meinen Bescheid und meine Erstattung auf dem Konto.

Und mich würde v.a. interessieren, ob man sich umgekehrt bei einer Nachzahlung auch so lange Zeit lassen kann.

@Franz577

Du hast doch Deine Steuererklärung innerhalb der Frist abgegeben.

Und kein Finanzbeamter hat die Zeit, bei allen Erklärungen einen Probelauf durchzuführen und dann die Erklärungen mit einer Nachzahlung bevorzugt zu bearbeiten.

@Helmuthk

Wenn ich mir umgekehrt bei einer Nachforderung die gleiche Zeit nehmen dürfte, dann würde ich nichts sagen.