Steuerberechnung bei Rückkaufswert
Hallo zusammen, folgender Sachverhalt: ich möchte meine ehemalige betriebliche Altersvorsorge von 2007 kündigen, diese Möglichkeit besteht laut Versicherung zum 1.12.2013. Eingezahlt worden sind 750,- der voraussichtlicher Rückkaufswert zum 1.12.2013: 1200,-. Soweit so gut, aber jetzt der Abschnitt, zu dem ich keine Infos finde (und wenn ich sie finde, verstehe ich sie nicht)... kann mir jemand sagen, mit wieviel Abzug (Steuer) ich rechnen muss? In dem Schreiben steht: Die Abfindung einer nach §40b EStG pauschal besteuerten Versorgung wird in Form eines Rückkaufwertes ausbezahlt. Die im RKW enthaltenen Erträge sind gem. §20 Abs.1 Nr.6 S.1 EStG grundsätzlich komplett zu versteuern. Danke schon im Voraus!!
3 Antworten
Das heißt, dass Du eine Steuererklärung erstellen musst. Die komplette Abfindung von 1.200 € ist dabei Deinem zu versteuernden Einkommen zuzurechnen und mit dem sich daraus ergebenden Steuersatz zu versteuern. Da das Finanzamt vom Versicherer informiert wird, darfst Du das nicht vergessen, sonst droht Stress wegen Steuerhinterziehung!
Die im RKW enthaltenen Erträge sind gem. §20 Abs.1 Nr.6 S.1 EStG grundsätzlich komplett zu versteuern.
Du mußt nur richtig lesen! Es steht hier eindeutig, die im RKW enthaltenen Erträge sind zu versteuern! Also Ertrag = Auszahlsumme - eingezahltes Kapital, damit 1200 € - 750 € = 450 € zu versteuern mit einem Zinsabschlag von 25%, damit wäre erst mal 112,50 € Zinsabschlag fällig!
Nun kommt es darauf, wie hoch dein durchschnittlicher Steuersatz ist. Liegt dieser unter 25%, dann solltest du den Zinsabschlag in deiner Einkommensteuererklärung mit angeben und du wirst dann den zuviel bezahlten Zinsabschlag wieder erstattet bekommen vom Finanzamt!
Jedoch unbedingt den Link hier beachten wg. vorzeitiger Auszahlung, also vor dem 60. Lj. Achtung - Verlustgeschäft droht evtl.: http://www.helpster.de/betriebliche-altersvorsorge-kuendigen-was-sie-dabei-beachten-sollten_139798
Gruß siola
Ja, gerade, aber so wirklich weiter hilft mir das ja nun nicht, da war Deine Antwort hilfreicher, vielen Dank!!
Die enthaltenen Zinsen sind zu versteuern - darüber erhälst Du von der Versicherung eine entsprechende Bescheinigung.
@ daboeng,
schon gelesen???
http://www.gutefrage.net/frage/kuendigung-einer-betrieblichen-rentenversicherung