Steuerberechnung bei Rückkaufswert

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Das heißt, dass Du eine Steuererklärung erstellen musst. Die komplette Abfindung von 1.200 € ist dabei Deinem zu versteuernden Einkommen zuzurechnen und mit dem sich daraus ergebenden Steuersatz zu versteuern. Da das Finanzamt vom Versicherer informiert wird, darfst Du das nicht vergessen, sonst droht Stress wegen Steuerhinterziehung!

Die im RKW enthaltenen Erträge sind gem. §20 Abs.1 Nr.6 S.1 EStG grundsätzlich komplett zu versteuern.

Du mußt nur richtig lesen! Es steht hier eindeutig, die im RKW enthaltenen Erträge sind zu versteuern! Also Ertrag = Auszahlsumme - eingezahltes Kapital, damit 1200 € - 750 € = 450 € zu versteuern mit einem Zinsabschlag von 25%, damit wäre erst mal 112,50 € Zinsabschlag fällig!

Nun kommt es darauf, wie hoch dein durchschnittlicher Steuersatz ist. Liegt dieser unter 25%, dann solltest du den Zinsabschlag in deiner Einkommensteuererklärung mit angeben und du wirst dann den zuviel bezahlten Zinsabschlag wieder erstattet bekommen vom Finanzamt!

Jedoch unbedingt den Link hier beachten wg. vorzeitiger Auszahlung, also vor dem 60. Lj. Achtung - Verlustgeschäft droht evtl.: http://www.helpster.de/betriebliche-altersvorsorge-kuendigen-was-sie-dabei-beachten-sollten_139798

Gruß siola

Die enthaltenen Zinsen sind zu versteuern - darüber erhälst Du von der Versicherung eine entsprechende Bescheinigung.