Steuerberatungskosten - welche Posten sind absetzbar?

1 Antwort

Steuerberatungskosten können nur geltend gemacht werden, wenn sie in Verbindung mit der Erzielung von Einkünften stehen. Demzufolge wäre der Posten Überschussermittlung aus nichtselbstständiger Arbeit als Werbungskosten anrechenbar. Werbungskosten wirken sich allerdings nur aus, wenn sie insgesamt 1.000 € übersteigen, weil diese 1.000 € ohnehin pauschal in Abzug gebracht werden.

Die Bescheidprüfung könnte man eventuell noch anteilig (50/50) mit ansetzen, da dabei mit der Einkünfterzielung in Verbindung stehende Sachverhalte sowie private Sachverhalte (Sonderausgaben ...) geprüft werden.