Steuerberater/Kosten

11 Antworten

Ich bin zwar selbstständig führe aber kein richtiges gewerbe i.S.v. Kioskbesitzer etc.

Ich arbeite nebenbei für Agenturen in der Promotion-Branche. meistens am wochenende im saturn oder mediamarkt und förder den verkauf von navis oder fernseher bspw. wenn ich mit meiner arbeit fertig bin stelle ich der agentur eine rechnung und das wars.

das ganze nennt sich dann selbstständiger fachberater.

gebührenordnung hin oder her... mir gehts auch nicht um monatlich 100 euro oder sonst was zu zahlen. mir gehts um die einmalige einkommenssteuererklärung und bei den 20 dokumenten die ich vorgelegt habe und wo ich eigentlich nur noch ablesen muss und eintippen muss klingt mir 150 euro zu viel

Wie gesagt, dir selbst ist es scheinbar zu viel Arbeit. Dann musst du eben zahlen. Übrigens klingt dein Job schwer nach "Scheinselbständigkeit"

150 Euro ist ein üblicher Stundensatz. Die Frage ist allerdings, ob die abgerechneten Stunden so passen, das kann man hier aber nicht gegenprüfen.
 
Du musst auch bedenken, dass der StB sein Honarar nicht nur für die geleistete Arbeit bekommt, sondern auch für die Nachpflege (Besprechungen/Rechtsmittel mit dem FA/FG) und vor allem für die Haftung. Haftung kostet.

ich bewundere, wieviel Zeit hier mancheiner für die Beantwortung von Fragen aufbringen kann. Anfangs dachte ich, dieses Forum wäre eine Möglichkeit der Mandantenakquise. Aber da lag ich wohl vollkommen falsch. Fazit aus so einigen verfolgen Diskussionenen für mich ist der Rückzug. Mein Mann ist Steuerberater; wir geben ein Heidengeld für die ständige Fortbildung aus, sind technisch auf dem neusten Stand, haben Mitarbeiter, bilden aus. Und unsere Leistungen sollen wir möglichst für "lau" verkaufen. Fakt ist doch, dass gute Arbeit gutes Geld kosten muss. Hierzu empfehle ich mal einen Ausflug zu Ruskin, der hat mal ein prima Statement für die "Billigheimer" abgegeben. Wie "zerschossen" hier manche Mandanten bei Mandatsübernahmen ankommen, das kann ich gar nicht beschreiben. Größtenteils betreut bei Beratern, die "günstiger" waren, aber dafür finanzielle Schäden beim Mandanten angerichtet haben. Und diese wissen es nichtmals, dass es auch besser geht. Wir sind z. B. sicher etwas teuerer als manch ein anderer Berater, aber wir spielen unser Geld immer ein. Ein guter Steuerberater ist sein Honorar IMMER wert! Die "Geiz ist geil-Mentalität" ist hier vollkommen falsch am Platz. Böse Kommentare mögen mir gewiss sein, aber ehrlich, mir ist es wurscht. Viel Spaß noch bei diesem Zeiträubern.

Ihren Ausführungen, was gute Steuerberater wert sind stimme ich voll und ganz zu, obwohl es in unserer Berufssparte auch schon genügend vom "Stamm-nimm" gibt, die viel zu hoch abrechnen. Man sollte die Kirche auch im Dorf lassen.

Teilweise geht mir hier der geistige Müll -bezgl. angeblicher Steuertipps und -hilfen- auch auf den Sack.

Dennoch möchte ich Ihnen sagen, daß ich Ihre Einstellung zu diesem Forum ein wenig daneben finde. Hier fragen z. T. auch Leute gewissenhaft nach und wollen mal schnell eine kurze und richtige Antwort bzw. wollen Ihre Meinung/Auffassung von bestimmten Sachverhalten bestätigt wissen.

Ihre Einstellung ist dagegen genau das Gegenteil von "Geiz-ist-Geil" nämlich "Geld-ist-Geil", wenn Sie hier Nachfragende gleich als potentielle Mandatschaft sehen und hier auf Kundenaquise gehen wollen... Dann sollten Sie wirklich lieber dieses Forum verlassen und angemesse Kundenaquise betreben, die vielleicht auch etwas teurer ist. Denn auch hier gilt: gute Arbeit ist teuer.

Fazit: Es ist kein bös gemeinter Kommentar, aber Ihre Einstellung passt auch nicht. Sie wollen gut abrechnen für Ihre "gute Arbeit", aber hier billig Mandanten aufreissen. Denken Sie mal drüber nach.

ich wage mal durchaus zu bezweifeln das der mindestbetrag 150 euro beträgt hans

habe im jahr 2009 ca. 400 euro im schnitt verdient

Gemäß § 24 (1) Nr. 1 StBGebV

beträgt die Mindesgebühr für die ESt-Erklärung 33,80 EUR (1/10-tel Gebühr nach Tab. -A-, Mindestwert: 6.000 EUR)

Gemäß § 25 (1) StBGebV

beträgt die Mindestgebühr für eine Einnahme-Überschuß-Rg. 52,00 EUR (5/10-tel Gebühr nach Tab. -B-, Mindestwert: 12.500 EUR)

33,80 + 52,00 EUR = 85,80 zzgl. 19% USt = 16,30 macht dann in der Summe einen Rechnungsbetrag von 102,10 EUR. Darin sind jetzt nicht mal irgendwelche Auslagen (Porto, Kopien, Software, etc.) enthalten, die ja wohl nachweislich anfallen. Weiterhin habe ich unterstellt, dass keine USt-Erklärung abgegeben werden muss. Das wäre das absolute Minimum. Bei dem Kostenapparat, den ein Steuerberater aber hat, kann er bei diesem Wert nicht gewinnbringend arbeiten. Unter diesen ausgerechneten Betrag zu gehen ist nicht erlaubt.

DH, DH, DH

die Steuerberater haben eine Gebührenordnung so wie RA auch. Das ist schon OK.