Steuerbefreiung bei Eröffnung einer Gaststätte?
Ein Bekannter von mir eröffnet nächste Woche eine Gaststätte und erklärte mir, er wäre 2 Jahre von der Steuer befreit. Ich kann das nicht glauben, weil zumindest Umsatzsteuer doch gezahlt werden muß. Ausserdem würde dann ja jeder Kneiper 2 Jahre eine Kneipe betreiben, dann zumachen und neu aufmachen und wäre immer steuerbefreit. Weiß jemand, ob da wirklich was dran ist oder ob er mir da völligen Humbug erzählt hat????
4 Antworten
Grundsätzlich gibt es NIEMANDEN der über einen gewissen Zeitraum von der (jeder!) Steuer befreit ist! Spätestens, wenn ich etwas einkaufe, muss ich auf dieses Produkt Umsatzsteuer bezahlen.
Es gibt nun zwei Möglichkeiten die er gemeint haben könnte:
Kleinunternehmer: Wenn ein Kleinunternehmer einen Vorjahresumsatz von bis zu 17500€ und der Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50000€ nicht übersteigen wird, wird keine Umsatzsteuer auf die Umsätze erhoben. Dieses ist sicherlich für dieses Jahr dann kein Problem - im zweiten Jahr besteht die Befreiung allerdings nur, wenn er dieses Jahr keine 17500€ Umsatz macht. Das stellt für eine Gaststätte schon ein Problem dar: Der Umsatz wäre viel zu gering. Eine Umsatzsteuer-Befreiung für das erste Geschäftsjahr kann realistisch sein.
Großunternehmer: Als Großunternehmer mit sehr vielen Angestellten (oder sehr viel Umsatz) hätte er eventuell die Möglichkeit, mit seiner Gemeinde/Stadt zu verhandeln. Mancherorts wird in solchen Fällen z.B. auf die Gewerbesteuer verzichtet. Der Sinn hinter dieser Vorgehensweise ist eine Subvention zur Ansiedlung von Unternehmen die der Region einen Aufschwung geben - durch Schaffung von Arbeitsplätzen und später entstehende (hohe) Steuerzahlungen.
Danke sehr für die ausführliche Antwort :-)))
Dein Bekannter ist ein Spinner der die Bude schneller wieder zumachen kann als ihm lieb ist.Gerade auf die Gastronomie hat das Finanzamt das Messer geschliffen.
Ja, so kommt mir das auch vor, danke für die Auskunft :-)
Er hat Dir Humbug erzähtl...
dachte ich mir schon,danke für die Auskunft :-)
Wenn dein Bekannter die Umsatzsteuer nicht bezahlt wird er 2 Jahre nicht offen habe! Mit jeder verkauften Ware nimmt er Umsatzsteuer ein und diese muss er zahlen, da kommt er nicht trumrum!