Steuer: Kann man die Zweitwohnung im Wohnheim absetzen?
Guten Abend, Ich bin 18, habe am 1. September ein duales Studium (das erste Jahr ist komplett eine Ausbildung) und bin dafür ins firmeneigene Wohnheim gezogen (Miete wird direkt vom Lohn einbehalten). Dafür pendle ich jedes Wochenende mit Bus und Bahn nach Hause (ca 50km) wo ich noch bei meinen Eltern wohne. Nun meine Frage: Kann ich die Wohnheimmiete und evtl auch Ticketkosten von der Steuer absetzen, wenn ich das Wohnheimzimmer als Zweitwohnsitz anmelde? Mit freundlichen Grüßen, Max
2 Antworten
Hallo Max,
die "doppelte Haushaltsführung" nach § 9 (1) 5 EStG wird dir das Finanzamt als Azubi mit HWS in der elterlichen Wohnung sicher nicht anerkennen, auch wenn sich da durch ein BFH-Urteil eine Verbesserung für ältere und bereits berufstätige/wirtschaftlich selbständige Kinder ergeben hat.
Das war es dann für die Wohnheimmiete. Die Heimfahrten sind allerdings zu berücksichtigen. Ebenso Fachliteratur sowie weitere Arbeitsmittel o.ä.
Im Erststudium werden, nach geltender Rechtslage, keine Werbungskosten akzeptiert.
Im Zweitstudium (tatsächliches Zweitstudium oder Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung) werden Werbungskosten anerkannt.
Ansonsten wären das Sonderausgaben (max. 6.000 €).
In diesem Jahr wird der BFH über den Werbungskostenabzug bei einem Erststudium entscheiden - daher sollte das Urteil abgewartet werden.
Ob eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, ist von gewissen Kriterien abhängig.
http://www.finanztip.de/doppelte-haushaltsfuehrung/
Nur ein Zimmer bei den Eltern reicht nicht aus.
KORREKTUR:
Ich hatte DUALES Studium überlesen - während eines dualen Studiums können Werbungskosten abgesetzt werden , auch wenn während des Studienzeitraums keine steuerlich relevanten Einkünfte erzielt werden.
Dann ist mit der Einkommensteuererklärung ein Verlustvortrag zu beantragen (ankreuzen), sofern während des laufenden Kalenjahres keine oder weniger Einkünfte als Werbungskosten erzielt werden.
Fahrtkosten (0,30 € pro einfache Fahrt = Entfernungspauschale - wenn höher, dann tatsächliche Kosten für Fahrkarte, Studiengebühren, Arbeitsmittel, Bürobedarf, ggf. PC/Notebook (ggf. anteilig) etc.
Die soppelte Haushaltsführung hängt nun von den bereits angesprochenen Voraussetzungen ab.