Steuer zurück Am ende des Jahres nach Anzahlung ?
Guten Abend,
ich habe mal eine Frage und zwar geht es darum das wir ein Auto leasen wollen über das Geschäft und dafür eine Anzahlung von 5000€ machen werden wird diese dann am Ende des Jahres bei der Steuererklärung berücksichtigt und von der Umsatzsteuer nachgelassen weil die 5000€ sind ja auch Ausgaben für den Betrieb ist ja auch notwendig. Danke schonmal im Voraus
6 Antworten
Die in der Anzahlung enthaltene Vorsteuer wird - wie hier bereits richtig geschrieben wurde - bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht.
Bezüglich Einkommensteuer mindert die Anzahlung bei Erstellung einer Einkommen-Überschuss-Rechnung als Jahresabschluss das zu versteuernde Einkommen als Betriebsausgabe im Jahr der Zahlung.
Wird eine Bilanz erstellt, erstreckt sich die Anzahlung als Betriebsausgabe auf die gesamte Leasinglaufzeit, wird also auf die Jahre der Leasinglaufzeit aufgeteilt und mindert in jedem Jahr nur anteilig die Einkommen- oder Körperschaftsteuer.
Also wenn ich mir Autos kaufe werden die Anzahlungen im jeweiligen Monat verrechnet. Liegt bei mir daran das ich jeden Monat Kontakt zum Finanzamt haben muss :-)
Ich verstehe nicht wie Du auf Ende des Jahres kommst ?
Weiter irritiert mich eine Anzahlung von 5000 Euro bei einem 111000 Euro teuren Auto, hier stimmt doch irgendwas nicht.
Natürlich möchte ich keinem vorschreiben wie er seine Fahrzeuge kauft, least oder sonst was, aber für gewöhnlich entspricht die Anzahlung der Höhe der Mehrwertsteuer.
Diese 5.000 € verringern nicht eure Steuerlast, sondern das zu versteuernde Einkommen. Außerdem müssen die 5.000 € über die gesamte Laufzeit des Leasingvertrages verteilt werden.
ich verstehe das echt nicht im
grossen und ganzen lohnt sich die Anzahlung für mich ? Die 5000€ sind grad netto
Wenn das ein Fahrzeug für 100.000 € war ist das ja auch OK
Das Auto was ich Käse kostet auch 111.000€
DEINE AUSSAGE:
Außerdem müssen die 5.000 € über die gesamte Laufzeit des Leasingvertrages verteilt werden.
somit widersprichst du deiner EIGENEN Antwort!
und sowas nennt sich Community-Experte!
Also beim Geschäftsleasing vermindert die Sonderzahlung sowie die mtl. Leasingraten das zu versteuernde Einkommen! Dabei spielt der Grenzsteuersatz eine Rolle: bei einem Grenzsteuersatz von z.B. 35% entspricht dies einer zusätzlichen Erstattung von 5000€ x 35% = 1750€;
Bei max. 42% Grenzsteuersatz entspricht dies dann einer zusätzlichen Erstattung von max. 2100€: http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf
Du schmeißt da ein paar Sachen durcheinander.
Für die Umsatzsteuer wird die gezahlte Vorsteuer berücksichtigt die in den 5000 Euro enthalten ist oder oben drauf kommt (ist das ein brutto oder netto Betrag? )
Die Kosten, also den netto Betrag mindert über die Laufzeit des leasingvertrags verteilt das zu versteuernde Einkommen und damit die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer (oder körperschaftsteuer)
Das sind 5000€ Netto also so wie ich es jetzt verstanden habe vermindert das am Ende des Jahres nicht die Umsatzsteuer
Jam genau. Zu den 5000 netto kommen dann ja noch 950 Umsatzsteuer die du ersteinmal zahlen musst. Diese kannst du dann als Vorsteuer geltend machen und bekommst sie bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung erstattet.
Und lohnt sich das 5000€ anzuzahlen ?
ach, der Experte für Wirtschaft und Finanzen weiß aus dem Sachverhalt, dass eine Bilanz erstellt wird????
mein Hausarzt hat mehr als 20.000 € Anzahlung für sein Fahrzeug geleistet. Betriebsausgabe im Jahr der Bezahlung.