Steuer: Was wenn AfA geringer ist als Tilgung

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Lineare AfA (theoretisch in Höhe der Tilgungsrate) paßt nicht zu einem Annuitätendarlehn.

Das läßt sich nur durch eine andere Tilgungsstruktur ändern, nämlich ein laufzeitgleiches Ratendarlehn mit stets gleichen Tilgungsraten. Aber dann hättest Du degressive Zinsraten und in den ersten Betriebsjahren müßtest Du auch Geld einschießen.

Die gewünschte Kongruenz läßt sich nicht darstellen.

Das leuchtet ein. Wie aber wird dann die Steuer bei Finanzierung mit einem Annuitätendarlehen berechnet?

@madmax3

Einzahlungen (Stromerträge)

./. Afa

./. Zinsanteil der Jahresannuität (Du mußt die Jahresrate aufspalten in Zinsen und Tilgung, z.B. mit Excel)

./. sonstige Betriebskosten

= steuerpflichtiger Überschuss

AfA sind Abschreibungen. Das sind zwar Aufwendungen aber keine Ausgaben. Das Betriebsergebnis (Gewinn) wird durch AfA gemindert und somit auch die zu zahlenden Steuern. Aber das Verhältnis von Tilgung und AfA macht erstens keinen sinn und hat zweitens überhaupt nichts mit der steuer zu tun

Klarer formuliert: Gegen Ende des Annuitätendarlehens wird fast kein Zins mehr gezahlt (und Zinszahlungen sind ja absetzbar), sodass man trotz AfA ein versteuerbares Einkommen hat, das größer (unter umständen viel größer) ist als das Einkommen vor Steuern. Das kann dazu führen, dass die erhobene Steuer größer ist als die tatsächlichen Einnahmen. Ich finde das paradox, daher die Frage, ob die Denkweise grundsätzlich richtig ist.

@madmax3

Ich vermute, dass die Denkweise nicht richtig ist.

Ich empfehle Dir daher, Dein Rechenmodell mal mit jährlichen Ein- und Auszahlungen in eine Exceltabelle einzubringen. Daneben mußt Du Deine jährliche E/A-Steuerrechnung machen, um die Steuerzahlung in die Auszahlungen einzutragen.

Es sind ferne konkrete Annahmen über das Investitionsvolumen und dessen Finanzierung erforderlich (z.B. EK:FK = 20:80).