Steuer von gekauften Lebensmitteln/ Geräten am Flughafenzoll absetzen?
Wie die Frage schon beschreibt, wollte ich z.B Schokolade(on mass), Milchpulver und 1 Smartphone mit ins Ausland für meine Verwandten nehmen. Kann man mit ner Quittung einfach dort die Steuer absetzen lassen? Ziel ist Vietnam und nach 13Jahren wollte ich halt nicht mit leeren Händen kommen^^
5 Antworten
Dann erkundige dich mal vorher, ob du Lebensmittel überhaupt einführen darfst. Und dass du in Vietnam Steuern zurück bekommst, die du z. B. in Deutschland bezahlt hast, möchte ich bezweifeln. Das musst du meines Wissens beim Zoll in Deutschland machen, weil du die Ware ausführst. Dann solltest du das Smartphone aber nicht wieder mitbringen.
ja die sachen kommen ja von deutschland. Und ich meinte ja bei uns am flughafen. Nicht drüben. War bisl doof formuliert xD
Die gezahlte Umsatzsteuer auf Deine Einkäufe kannst Du nicht erstattet bekommen. Das kannst Du nur über den Händler erreichen, bei dem Du die Waren gekauft hattest. Dafür musst Du Dir aber bein Zoll eine Ausfuhrbescheinigung besorgen und sie hinterher Deinem Händler vorlegen. Der würde Dir dann die gezahlte Umsatzsteuer zurückzahlen.
Viel Spaß bei dem Nämlichkeitsnachweis, also bei dem Nachweis, das die ausgeführte Schokolade, das Milchpulver und das Smartphone genau die Artikel sind, die Du bei dem bestimmten Händler gekauft hattest.
Du kansst es definitv nicht. Die Duty-Free Geschichte gilt nur für Leute, die im Ausland leben und aus Deutschland wieder ausreisen. Du hast Deinen Wohnsitz offensichtlich in Deutschland. Damit kannst Du Dir die Mehrwertsteuer nicht erstatten lassen. Du kannst Dir unter Umständen die vietnamesische in Vietnam erstatten lassen wenn Du von dort wieder ausreist.
Was heißt den 'absetzen'? Und was heißt 'dort .. absetzen lassen'?
Geschenke kannst Du grundsätzlich nicht von der Steuer absetzen.
Ich habs bisl unklar formuliert. Ich meinte wenn ich die sachen bei uns in deutschland kaufe und die steuern dann am flughafen bei uns absetze
Hallo,
Du meinst vielleicht die Mehrwertsteuerrückerstattung? Die gibt es nur für Reisende mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union unter bestimmten Bedingungen:
Beim Kauf auf Ausfuhrabsicht hinweisen. Dann stellt das Geschäft eine Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung aus.
Bei Ausreise Dokumente dem Zoll vorlegen. Gegenstände müssen übrigens neu sein, nicht gebraucht, getragen oder angebrochen.
Ausfuhrbescheinigung an das jeweilige Geschäft schicken.
Quelle: http://www.berlin.de/tourismus/infos/1741381-1721039-mehrwertsteuerrueckerstattung.html
mit Bezug auf das Bundesfinanzministerium. Du kannst aber auch mal auf der Homepage des Zolls nachschauen.
Schade, dann wird es wohl nix mit sparen :/ Danke für die antwort