Steuer: Verheiratetes Ehepaar, einer Freiberufler, einer Festangestellter, wie steuerlich veranlagt?

6 Antworten

Hängt vom verdienst ab welche günstiger ist. Wenn beide ungefähr gleiches Geld haben ist 4 und 4 das Beste.

was ist denn der Ehegattenfreibetrag??? Wahrscheinblkich meint ihr die Splittingtabelle... die bleibt natürlich erhalten - außer einer von euch verlangt die "getrennte Veranlagung".

Ihr werdet zusammen veranlagt, d.h. all eure Einkünfte werden am Ende des Jahres zusammen gerechnet, davon wird die Steuer berechnet und die bereits gezahlten Steuern (ESt-Vorauszahlungen, Lohnsteuer)davon abgezogen.

Wenn der angestellte Ehepartner die Steuerklasse III wählt, bleibt euch monatlich mehr Geld zur Verfügung, als wenn er die IV wählt. Ich halte das für die beste Lösung, denn warum sollte man dem FA das Geld vorzeitig zahlen??!! Man muß halt wissen, was ungefähr an Nachzahlung auf einen zukommt und kann diesen Betrag ja evtl. monatlich auf die Seite legen (Tagesgeldkonto?). Es gibt im Internet viele Rechner, wo man genau den Unterschied - hier zwischen StKl.III und IV - ausrechnen kann: http://www.lohn1.de/lobn.htm

Die "beste" Steuerklasse wäre natürlich die III.

Nun, einen Ehegattenfreibetrag gibt es gar nicht. Es gibt ein Steuersplitting. Beider Einkommen werden addiert, und dann wird durch zwei geteilt und quasi für den Durchschnittsbetrag für jeden die Steuer berechnet. Klingt im ersten Moment kompliziert - ist es aber nicht. Außerdem kannst Du das in der Tabelle nachsehen.

Es ist also eigentlich völlig egal, welche Steuerklasse der angestellte Ehepartner wählt: am Ende des Jahres werden alle Karten auf den Tisch gelegt.

Hat der angestellte Ehepartner die Klasse III gewählt, zahlt er erst mal sehr wenig Steuern. Das Geld hat man dann das Jahr über halt zur Verfügung. Insofern ist das schon günstig. Man muß allerdings eventuell mit einer heftigen Nachzahlung rechnen.

Hat er IV, wird er wie bei I versteuert - also so, als ob der andere gar nicht da wäre. Das bringt meistens die geringste Nachzahlung.

Diese Konstellation hatten wir auch. Der Ehegattenfreibetrag bleibt Euch erhalten und der, der im Angestelltenverhältnis steht, sollte Steuerklasse 3 nehmen.
Auch wenn der Freiberufler erstmal mehr Steuern bezahlen muss, gibt es den überzahlten Betrag zur Jahreserklärung wieder raus.

Stimme monja zu - gemeinsamer Freibetrag bleibt (wenn zusammen veranlagt!) - Angesteller Steuerklasse 3. Aber Achtung bei Zusammenveranlagung kann es Probleme geben, wenn einer nach dem alten (Beiträge nicht steuerbegünstigt, aber Auszahlung steuerfrei) und einer nach dem neuen Recht (Beiträge steuerbegünstigt, aber Auszahlung versteuert) z.B. Lebensversicherungen handhaben möchte.