Steuer und Siemens-Aktie

4 Antworten

Aktiendepot in der Schweiz? Ganz schlechte Idee, aus folgenden Gründen (kein Anspruch auf Vollständigkeit): - In der Regel absurd hohe Gebühren zur Depotführung, im schlechtesten Fall ein vier- bis fünfstelliger Frankenbetrag pro Jahr - Schweizer Banken sind recht streng geworden was die Aufnahme von Kunden aus dem Ausland angeht - Du bist Wechselkursabhängig und die Ordergebühren sind auch hoch - Für das Erstellen entsprechender Steuerbescheinigungen usw. wird auch nochmal ein satter Obolus verlangt - 35% Quellensteuer

Getreu nach dem Motto:Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht. Auch in Belgien gibt es Banken, daher würde ich mir sowohl Konto als auch Aktiendepot bei einer belgischen Bank zulegen.

Oder wir könnten einfach ein Bankkonto und ein Aktiendebot bei einer schweizerischen Bank eröffnen... oder?

@kizimcok

Es heißt Aktiendepot und auf der Erde gibt es nich hunderte anderer Länder, in denen Ihr Depots eröffnen könntet, wir ihr gerade lustig seid. Nur, was soll das bringen?

@jurafragen

Als 'Finanzberater' weiß man doch sicher, wie 'Depot' geschrieben wird. :-)

Eine sehr schlechte Idee. Einmal transferieren die Banken sehr ungern Wertpapiere, die wollen verkaufen und den Erlös dann transferieren. Ein Depot in der Schweiz ist m.E. das Schlechteste was man zur Zeit machen kann. Einmal erscheinen mir einige Banken doch unseriös zu sein wenn kleine Angestellte einfach Daten auf CD's ziehen können und die sie dann verkaufen. Dann sind die Depotgebühren bei Schweizer Banken unanständig hoch und weiterhin ist die Abgeltungssteuer für Kapitalerträge mit 35% mit am höchsten in der EU.

Was die Steuer angeht, dann ist das DBA Belgien / Deutschland zu studieren. Vermutlich sind Kapitalerträge in Deutschland am Wohnsitz Belgien zu versteuern, deshalb empfehle die Wertpapiere in Deutschland zu belassen.

Da antwortet wohl jemand, der keine Ahnung hat, wie die Steuern in der Schweiz funktionieren..

@Appjunkie

Dann erklär doch mal.

@Appjunkie

Wer mit Wohnsitz Deutschland oder Belgien ein Depot in der Schweiz unterhält, ist ein Steuerausländer. Er unterliegt nur mit dem Kapitalertrag der Steuer, die als Abgeltungssteuer in Höhe von 35% erhoben wird. Mit einem Nachweis der Angabe beim Finanzamt im Wohnsitzland bekommt man 25% von der Eidgenossenschaft erstattet.

Ich weiß nicht, aber ist das nicht Steuerhinterziehung?

Ich glaube, dass ist eine schmerz Grenze, weil wir ja nicht in Deutschland wohnen ^^

@kizimcok

Ach jetzt verstehe ich das. Ich dachte ihr lebt in Deutschland :D - ja dann weiß ich das nicht. Aber andere geben Dir sicherlich guten Rat :)

@kizimcok
Ich glaube, dass ist eine schmerz Grenze

Interessante Logik.

@kizimcok

", dass ist eine schmerz Grenze"

Ich nehme mal an, du meinst 'Grauzone'. Eine Schmerzgrenze ist etwas anderes.

Wenn euer Wohnsitz in Belgien ist, gilt belgisches Recht. In Deutschland wäre/n dein/ Vater/deine Eltern unter Umständen beschränkt steuerpflichtig.

Ich habe das übrigens bisher so verstanden, dass ihr noch in Deutschland lebt und erst nach Belgien ziehen wollt.

@PatrickLassan

Die DBA ist maßgebend. Sollte die DBA Deutschland / Belgien eine Standardfassung sein, dann gilt für Kapitaleinkünfte das Wohnsitzprinzip. Beschränkt steuerpflichtig in Deutschland ist man nur mit Einkünften aus Deutschland die nach dem DBA der deutschen Quellsteuer unterliegen. Das wären beispielsweise Einkünfte aus Immobilien und Einkünfte aus öffentlichrechtlichen Rentenkassen.