Steuer und Recht bei DropShipping?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Lösung findet sich, wenn man im Gesetz nachsieht.

Es ist ja eine Lieferung Deines chinesischen Lieferanten an Dich und eine Lieferung von Dir an den spanischen Kunden.

Wir nun vom ersten (Chinese) direkt an den Letzten (Spanien) geliefert, gelten damit die Lieferungen alle als erfüllt.

Also der Chinese liefert an Dich. er liefert steuerfrei, Du zahlst Einfuhrumsatzsteuer, die Du als Vorsteuer abziehen kannst.

Du lieferst an den Spanier. entweder er ist Privatperson, dann fällt Deutsche Umsatzsteuer an. Ist der Unternehmer, fällt die nicht an.

also Du kaufst für 10,- Euro in China. und willst 5 Euro Marge haben.

Dann lieferst Du für 17,85 Euro nach Spanien an die Privatperson, oder für 15,- Euro an den Unternehmer.

AFAIK brauchst Du nur in einem EU-Land eine Steuernummer.

Steuerrechtlich werden aus der einen Lieferung zwei. Es wird so getan, als würde der jeweilige Rechnungsempfänger aus die Ware physisch erhalten und dann weitersenden. (Vgl. https://www.anwalt.de/rechtstipps/umsatzsteuerliche-behandlung-des-dropshippings_088992.html)

Für den Warenverkehr ins EU-Ausland ist dann eine Gelangensbestätigung für jede Sendung nötig. (https://de.wikipedia.org/wiki/Gelangensbest%C3%A4tigung)

Ich würde das aber an deiner Stelle mit deinem Finanzamt klären. Hier gibt es viel, was verkehrt laufen kann und es ist immer gut, wenn man später auf diese Weise "nachweisen" kann, dass man sich ehrlich gekümmert hat.