Steuer bei einer GmbH die an einer GbR beteiligt ist

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Hallo erstmal, tut mir leid, Gullup, ich kann Ihnen nicht folgen. Vermutlich haben Sie etwas missverstanden:

"Was für Konstrukte das Leben schreibt. Erstmal sehe ich keinen Automatismus, dass die UG/GmbH Gesellschafterin der GbR wird. Und ob es da mit einem einfach Gesellschafterwechsel getan ist würde ich mich auch erstmal schlau machen. Im Zweifel hört nämlich die Alte auf zu existieren und die Neue lebt auf. Frage an den StB/Fachanwalt für Steuerrecht."

Die GbR und das Einzelunternehmen existieren bereits, das Einzelunternehmen soll aus haftungstechnischen Gründen in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt werden (Das macht anscheinend für Sie als Fragesteller Sinn, und das ist ja auch nicht die Frage.) Die Alte hört auf und die Neu lebt auf ist nicht korrekt, da es sich um zwei vollkommen selbständige Unternehmen handeln würde, da die GmbH ja nur 1/3 Anteil haben würde.

Richtig ist, dass der Gewinn der GbR auf die Gesellschafter aufgeteilt und von Ihnen versteuert wird. Das bedeutet in Ihrem derzeitigen Fall, dass Sie diese Gewinne zur Zeit in Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen und mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.

Wenn die UG oder GmbH Anteilseigner der GbR wird, dann bedeutet das, dass die GmbH Kapitaleinkünfte aus ihrem Anteil an der GbR erwirtschaftet. Für diese Gewinne wird dann ab dem ersten Euro zusätzlich Gewerbesteuer fällig (der Freibetrag gilt nur für Personengesellschaften) und dann die normalen Gewinnsteuern - also ist dieSteuerlast wirklich größer.

Aber dennoch sollten Sie sich mit einem kompetenten Steuer- oder Unternehmensberater zusammen setzen, der mit Ihnen gemeinsam ein wirklich sinnvolles Konstrukt errichtet, in dem alle Gründungs- und Verwaltungskosten angesetzt und abgewogen sind.

Viele Grüße und viel Erfolg Ingo Hamisch - open ear Unternehmensberatung Leipzig

Hallo!

Für derartige Fragen ist wohl eine Onlineplattform denkbar ungeeignet, da Sie hier keine verbindliche und verlässliche Antwort erwarten können. Gerade dies kann aber im geschäftlichen Bereich existenzsichernd sein. Bitte nehmen Sie sich also die Zeit und das Geld, um mit einem Steuerberater die Thematik ausführlich zu besprechen. Hilfsweise fragen Sie den notar bei dem Sie den Gesellschaftsvertrag notariell beurkunden lassen oder sprechen Sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt. Diese sind oft netter als man denkt und kennen die Praxis in und auswendig.

Beste Grüße und viel Erfolg noch!

Was für Konstrukte das Leben schreibt. Erstmal sehe ich keinen Automatismus, dass die UG/GmbH Gesellschafterin der GbR wird. Und ob es da mit einem einfach Gesellschafterwechsel getan ist würde ich mich auch erstmal schlau machen. Im Zweifel hört nämlich die Alte auf zu existieren und die Neue lebt auf. Frage an den StB/Fachanwalt für Steuerrecht.

Eine Doppelbesteuerung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei der GbR bezahlst Du ja auch keine doppelten Steuern. Dann würde ja die GbR für Dich bzw. sich selbst ans Finanzamt Einkommensteuer/Körperschaftssteuer zahlen, das tut sie aber nicht. Weil es das gar nicht gibt. Die GbR ermittelt ihren Gewinn und teilt diesen auf die Mitglieder auf. Das wird auch so ans Finanzamt gemeldet. Wenn das Finanzamt dem so zustimmt, dann bekommst Du Deinen Gewinnanteil bei Dir im Steuerbescheid wieder zu sehen.

Ob jetzt auf einmal die GmbH für die GbR eine Erklärung abgeben muss oder weiterhin die GbR - Keine Ahnung. Auch das wird eine Einzelfallsache sein. In jedem Fall ist es bei der GmbH wie bei Dir. Sie hat womöglich einen eigenen Gewinn und verrechnet den mit dem aus der GbR und zahlt darauf Steuern. Damit es nicht zu Doppelberücksichtigungen kommt gibt es gerade in der Gewerbesteuer besondere Vorschriften.

Also - Hier kann ich nur sagen: Ab zum Steuerberater. Der soll mal ein 3 Varianten empfehlen. Wie man gestalten kann und was unten dabei rauskommt. Das kostet einen Berater mit Sicherheit arbeit und Dich Geld. Das sparenste Verfahren für Dich wäre, wenn Du erstmal die 3 Varianten Vergleichsrechnung in Auftrag gibst. Da sollte auch stehen wer welche Steuererklärung abzugeben hat.

Und dann erfolgt der Auftrag was wann wie zu gründen oder zu kündigen ist.

Falls der Berater Deiner Frage nicht folgen kann: GmbH wird Gesellschafter der Gbr. GmbH wird "Gesellschafter-Geschäftsführer" der GbR. Die GmbH und die GbR bleiben vollkommen getrennt, schreiben sich aber Rechnungen. Du bleibst in der GbR.

Das ist eine Entscheidungsgrundlage für alle Beteiligten. Weniger ist Müll und mehr ist nur verwirrend und teuer. Die Frage höchstens wenn die GmbH die Geschäftsführung machen sollte, ob dafür irgendwelche Gründungskosten anfallen. Keine Ahnung ob die dann ins Handelsregister muss. Vielleicht mal Handelsregister direkt anfragen oder den Notar.

Viel Erfolg.