Steuer auf monatlichen Abschlag Strom?

5 Antworten

Du hast doch bestimmt schon Jahresabrechnungen erhalten.

Da werden auch die Vorauszahlungen festgesetzt, und bestimmt steht da auch, ob in den monatlichen Abschlagszahlungen Umsatzsteuer enthalten ist.

Ja, kannst du. Du hast eingangs eine Berechnung der Abschläge erhalten, da ist die MwSt ausgewiesen.

Für die Abschläge reicht das zunächst aus.

Für die unterjährigen Abschlagszahlungen liegen natürlich keine Rechnungen vor, aber eine jährliche Abrechnung mit gelisteter VSt. Geht man nach dem Buchstaben des UStAE, dann wäre die Umsatzsteuer erst mit der Vorlage der Jahresabrechnung in einem Betrag abzugsfähig. Daran hält sich aber praktisch niemand, denn sofern es sich um einen gewerblichen Tarif handelt, der explizit vom Versorger mit ausgewiesener USt abgerechnet wird, ist es üblich, diese mit VSt einzubuchen. Daran stört sich m.E. auch kein Prüfer. Es entspricht schlicht der täglichen Praxis, und ändert letztlich auch weder an der Höhe der anzurechnenden VSt rein gar nichts (sieht man mal vom Jahr der Betriebsaufnahme ab). Zudem erhält jeder Energiekunde auch einen Abschlagszahlungsplan, aus dem die Höhe uind Zusammensetzung der Abschläge hervorgeht für den kommenden Zeitraum; damit ist dem UStAE Genüge getan.

Dass die Beträge bei teilprivater Nutzung entsprechend aufzusplitten sind, bleibt davon natürlich unberührt.

Vorsteuerabzug ist nur möglich wenn eine Rechnung mit Ausweis der Umsatzstvorliegt (wie ja bei allen anderen Ausgaben auch).

wie lange hast das Gewerbe? die Stromrechnung flattert als Abrechnung einmal jährlich ins Haus; mit der neuen Einstufung

Ich meine ja nicht die jährliche Abrechnung, sondern ob Steuer auf den monatlichen Abschlag gezahlt wird, sodass ich diese bei der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer geltend machen kann.

@Boozhil

kannst du nicht

@peterobm

Vielen Dank!

@Boozhil

Frage deinen Steuerberater

@peterobm

Falsch. Selbstverständlich kann man das - der OP spricht ja von gewerblicher Nutzung, womit VSt-Abzugsfähigkeit wohl als gegeben anzusehen sein dürfte.

@FordPrefect

und wie ohne Rechnung? er zahlt monatliche Abschläge, man bekommt eine Jahresrechnung

@peterobm

Siehe andere Antwort .