Stempelzeiten stimmen nicht auf der Arbeit?

5 Antworten

1. Nein, eigentlich nicht. aber er kann dich an einem deiner freien Tage kommen lassen.

2. Ja, klar. Steht schließlich in deinem Arbeitsvertrag, wie viele Stunden du zu arbeiten hast und wie lang deine Pause eigentlich ist. Tust du in der Hinsicht deine Firma betrügen, ist das sowohl ein Abmahnungs- als auch ein Kündigungsgrund.

Kein Arbeitgeber will schließlich Stunden bezahlen, die nie geleistet wurden.

3. Würde ich ansprechen. Ist aber a) schwierig nachweisbar und b) eventuell "verjährt"

4. Nein. Es ist nicht nur so, dass Arbeitnehmern eine Pause zusteht. sie sind in der Regel auch dazu verpflichtet, diese zu nehmen.

hab ihm angeboten das vom gehalt abzuziehen oder einen halben urlaubstag. was ist wenn ich mich weigere? kann der mich echt rechtlich zwingen dazu?

@x19Roman90x

Was verstehst du unter zwingen?

Wenn du nun beschließt, gar nicht mehr zur Arbeit zu kommen, wird dich auch keiner dorthin schleifen. nur früher oder später wird die Kündigung eintrudeln.

Wie schon gesagt, würde das schon als Kündigungsgrund ausreichen, da du ihn ja um deine Arbeitskraft betrogen hast.

Also schaut, dass ihr euch am besten irgendwie einigen könnt, wie ihr damit umgeht.

ich meine weigere über Stunden zu machen. bin dort unbefristet

@x19Roman90x

Wenn du im Minus bist, bleibt dir wohl nichts anderes übrig.

Im frei zu kommen, ist ja auch Überstunden machen.

Zu 1. Die Obergrenze liegt meines Wissens bei 10 Stunden. Das ist gesetzlich geregelt; Stichwort Arbeitszeitgesetz / Fürsorgepflicht

Zu 2. Klar, dazu sind Stempelungen bzw. Arbeitszeiterfassungen da. Du hast x Stunden im Vertrag stehen, für die wirst du bezahlt, die hast du zu leisten - fertig.

Zu 3. Stelle ich mir schwierig vor, weil es eben schon ein gesamtes abgeschlossenes Geschäftsjahr her ist. Fragen kostet nix, aber schwer vorstellbar. Zumal es ja ggf. zwischendurch eine Gehaltserhöhung o. Ä. gegeben hat und die Stunden nicht mehr den gleichen Wert haben.

Zu 4. Natürlich nicht! Der Kollege ist verpflichtet, die Pause zu machen, die Einhaltung bzw. die Kontrolle der Einhaltung fällt ebenfalls unter die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Außerdem hat der ja gearbeitet und nicht du. Auch hier wie oben bei 3: Ihr habt ggf. nicht das gleiche Gehalt, also würde schon der Gegenwert nicht hinhauen.

hab ihm angeboten das vom gehalt abzuziehen oder einen halben urlaubstag. was ist wenn ich mich weigere? kann der mich echt rechtlich zwingen dazu?

@x19Roman90x

Vom Gehalt abziehen und der Urlaub könnten sich halt schwierig gestalten,  weil das Jahr abgeschlossen ist.

Wenn du dich weigerst, könnte das auf eine Abmahnung oder Kündigung rauslaufen,  Stichwort Betrug / Arbeitsverweigerung.

Wie das im Detail rechtlich geregelt ist, kannst du sicher bei der zuständigen Gewerkschaft oder Kammer erfragen. Die bieten auch Rechtsberatung an.

1. Minusstunden müssen ausgeglichen werden. 

2. Korrekte Zeiterfassung ist okay, sofern es dazu eine Betriebsvereinbarung oä gibt. Gibt's dazu dir bekannte Regeln?

3. Das wäre ein guter Deal, aber schwer durchzusetzen. 

4. Niemals bei der Zeiterfassung pfuschen  oder für andere stempeln.  Never never never 

1. § 3 Arbeitszeitgesetz lässt in Ausnahmefällen max. 10 Stunden/Tag zu. Im Durchschnitt von 24 Wochen oder sechs Monaten dürfen nicht mehr als 48 Std./Woche gearbeitet werden.

2. Es steht dem AG zu nachzuschauen ob die AN ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit leisten.

Ich vermute mal, es gibt ein Zeitkonto auf dem Plus- und Minusstunden vermerkt sind. Was steht denn zum Zeitkonto im Arbeitsvertrag, anwendbaren Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung?

3. Kannst Du das nachweisen, dass Du für "lau" gearbeitet hast und wie viele Stunden das waren? Ob Du hier "nachfordern" kannst, hängt (falls das beweisbar ist) auch vom Arbeitsvertrag/Tarifvertrag ab. Steht da etwas zur Verjährungsfrist? Wenn nein, kann man rückwirkend für drei Jahre Forderungen stellen. Oft ist in Arbeitsverträgen die Ausschlussfrist vertraglich auf z.B. drei oder sechs Monate begrenzt. Das wäre nach einem Jahr zu spät. Kürzer als drei Monate darf die Ausschlussfrist allerdings nicht sein (§ 307 BGB).

4. Nein, das geht nicht. Ein Kollege kann einem anderen weder Überstunden noch Urlaub "schenken".

 Was den Kollegen ohne Pause betrifft: Pausen schreibt § 4 Arbeitszeitgesetz zwingend vor. Hier ist der AG gehalten darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Mindestpausen eingehalten werden.

 

 

Hallo.
Du hast die Stempeluhr korrekt zu bedienen. Das Gegenrechnen geht nicht.
Da verschiedene  Kosten .
Ich würde das Gerede von deinem Kollegen nicht verfolgen, da du die 3 Tage das so in Kauf genommen hast.
Ja 10 Stunden sind erlaubt, fast alle Behörden fangen um 7.oo an und dafür am Freitagmittag schluss .
Einigt euch am besten und dann wird es wohl Klappen.