Stellungnahme zur Ordnungswidrichkeit (zu schnell gefahren)

4 Antworten

egal was du schreibt du kommst nicht drumherum, abgesehen davon das du gut erkennbar auf dem Bild bist, sonst kannst du versuchen zusagen das du es nicht bist aber dann bist vom gesetzgeber her verpflichtet mittzuteilen wer zu dem zeitpunkt dein auto gefahren hat sonsst bekommst du die auflage ein fahretnbuch zu führen und das ist nicht spassig

Hast Du denn einen triftigen Grund für die Überschreitung?

So etwas wie:

  • alle anderen sind auch so schnell gefahren
  • ich musste auf Arbeit oder hatte einen Termin
  • habe das Schild nicht gesehen

wird sicher nicht anerkannt.

Und ehrlich gesagt, mir fällt auch kein Grund ein bei dem die Bußgeldbehörde nach einer Geschwindigkeitsübertretung das Verfahren einstellen würde.

Du kannst es gern versuchen, aber am Ende wird das vergebens sein.

Schreib Deine Personalien auf den Anhörungsbogen, alles andere ist nur sinnlose Mühe.

Zahlen schafft Frieden.

Lindern geht nicht, weil der Strafsatz festgeschrieben ist und schlimmer wirds auch nicht, weil ....siehe vorne:-)))

Wenn du nicht einen super Grund für das zu schnelle Fahren angeben kannst, dann bringt das alle nix. Füll aus - gibs zu und gut is.

LG Bernd

Bringt dir nichts, es sei denn du hast Sonderrechte. die du nachweisen kannst.