Stellungnahme persönlichen Verhältnisse (hartz 4)

5 Antworten

Wenn es bei dir eine Arbeitslosen Selbsthilfegruppe gibt solltest du dich an die wenden , die kennen die Rechtslage mit Bedarfsgemeinschaften und ähnlichem und würden sogar zu einem Gespräch IM Jobcenter mitkommen um Missverständnisse zu vermeiden . Seit Oktober ist schon viel Zeit ins Land gestrichen so das man sagen muss = du bist mittellos .. also MUSS das Jobcenter SOFORT helfen !! Leider ist es immer schwer zu beweisen das man mit dem Partner nicht mehr zusammen ist aber trotzdem dort wohnt ... das geht besser wenn andere helfen , bei einem ablehnenden Bescheid SOFORT Widerspruch einlegen + beim Gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen damit das Jobcenter "erstmal" zahlt bis die Angelegenheit geregelt ist !

Dann schreibst du,das du dich von deiner Partnerin getrennt hast,meinetwegen auf der Couch schläfst und weder über Einkommen noch Vermögen verfügst und deinen Lebensunterhalt nicht sicherstellen kannst !

Um weiteren Problemen aus dem Wege zu gehen,solltest du dir eine eigene Wohnung suchen und das dann in dem Schreiben auch gleich mit angeben,das du schon auf der Suche bist.

Sonst könntest du nur beim zuständigen Sozialgericht einstweiligen Rechtsschutz beantragen.

Halllo,

Da ich dieses Spiel, was die mit ein spielen nun seit 11 Monaten kenne, habe ich mir viel Wissen dazu angeeignet Und es is alles total easy :)

Hab och schon die Vordrucke abfotografiert, SAG mir nur mal wo ik dir das alles zu komm lassen soll ????

Ps lass dich noch in die Irre führen Und wenn die dir weiterhin nicht mal n Vorschuss zahlen in bar bzw n lebensmittelgutschein, Ist es unterlassene Hilfeleistung--- unterlassen im tun & Körperverletzung, da du ja an deiner körperlichen Unversehrtheit verletzt wirst! ;)

LG dolli

**getrennt aber doch zusammen wohnen....

das ist und bleibt eine Wohngemeinschaft**

das fällt mir spontan ein.....ohne die Gesetze