Stellt dieser Satz eine Drohung dar?
Ich habe in einem Brief an meine Vermieterin den Satz benutzt: Wenn Sie erlauben, würde ich..... Jetzt habe ich ein Schreiben vom Anwalt bekommen, dass dieser Formulierung eine Androhung/Drohung darstellt, und ich soll verklagt werden. Meiner Meinung nach war dies höflich formuliert. Dies sehen aber die Vermieterin und ihr Anwalt anders. Ich versteh die Welt nicht mehr. Fühlt sich jemand bedroht durch diese Äußerung?
6 Antworten
Den Satz nicht auszuschreiben, um dessen Beurteilung du die fraganten bittest, war natürlich extrem clever.
Um ähnlich geschickt zu antworten:
Ich bin eindeutig der Meinung, dass dieser Satz....
Es ist egal was wir sagen, hol dir nen Anwalt und warte einfach, wenn du nicht deauf reagierst passiert meistens gar nicht, wahrscheinlich wollen die dir nur drohen und im Notfall entscheidet der Richter.
Ja klar Anwaltbrief kostet 300,00 die. Gibt man zum Spaß aus..als Vermieter lächerlich
Da es nicht der vollständige Satz ist, bzw. nicht der vollständige Brief, kann ich es nicht beurteilen. Dieser Halbsatz ist sicher noch keine Drohung. Wenn es danach aber z. B. mit
„Ihnen bei nächster Gelegenheit Ihren faltigen Hals umdrehen.“
Weitergehen würde, wäre es eine eine deutliche Drohung.
Mein Tipp 1000,00 Euro Geldstrafe+ Anwalt 👹 +Gerichts und Verfahrenskosten Und selbstverständlich fristlose Kündigung wegen Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses, bloß nicht renovieren die Kaution siehst du eh nicht mehr..
Wie kann man nur so dumm sein, wenn sie erlauben würde ich...
Teurer Spaß da lern mal draus
Und nun...
Wie geht der Satz weiter?
Wenn Sie erlauben, würde ich Ihnen wehtun, ist durchaus eine Drohung ...