Stellplatz KFZ kaufen, warum Hausgeld zahlen?

4 Antworten

Steiche mal den Begriff Gewinn.. setze dafür  steuerpflichtige Einkünfte.. ..  Du mußt die Einkünfte der oder des Stellplatzes  als Einkünfte  aus nichtselbstständiger Arbeit bei der Steuer angeben. Dazu werden die entstandenen Kosten gegengerechnet  also das Hausgeld. Entsteht ein rechnerischer Verlust dann wirkt sich der Steuermindernd  auf deine Jahreseinkommenssteuererklärung aus .  kann sich also rechnen .

 Folglich bleiben die 27 Euro rechnereisch als Einküfte wie von dir bezeichnet die steuerpflichtig werden..  Nun kannst Du aber den Kaufbetrag des Stellplatzes sowie eventuelle Nebenkosten  , auch Abschreibungskosten , ev Finanzierungskosten und fällige gebühren. ebenfalls  als Anschaffungskosten  absetzen.. 

Das sollte jedoch dein Steuerbrerater machen.. damit sich das ganze wirlklich rechnet.

Joachim

Könnte es sich bei den Einkünften auch um solche aus Vermietung (§ 21 EStG) handeln? Und bei einem Überschuss von 27 €/Monat wird sich ein Steuerberater wohl nicht rechnen.

@lesterb42

Sorry  Du hast recht , mein Fehler  aber ich bin auch kein Steuerberater .  Zahlenmässig jedoch ändert sich da unterm strich nichts...

In diesem Fall geht es aber nicht nur  um die Mieteinküfte sondern den Ankauf eines Stellplatzes und dessen  Bewertung / berücksichtigung seitens Anschaffungskosten  ev sogar finanzierungskosten.

Da sich das Steuerrecht  mit regelmässigen  Abständen immer wieder Ändert  ist ein Steuerberater durchaus eine Sinnvolle  Nutzung  und wens nur bersatende Funktionen sind..

Man kann den  ja mal nehmen und nach dessen Erklärung dann die kommenden Steuererklärungen selbst fertigen.     ist jedermanns eigene sache was er macht  Ich hab einen Steuerberater und spare dadurch  jedes Jahr so einige Tausender ..  hab aber auch eine Fa angemeldet  und ein Haus gekauft..   Joachim

@jloethe

Wir sind beeindruckt.

Hausgeld setzt sich aus z. B. Verwaltungskosten, Rücklagen für Reparaturen, Hausmeisterkosten, Versicherungen und Grundsteuer zusammen.

Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sind zu versteuern. Dagegen können aber die Betriebskosten geltend gemacht werden.

Da bleibt dem jetzigen Eigentümer ja gerade mal 27 Euro Gewinn!? 

Du kannst ja die Miete erhöhen.

Grundsteuer kommt extra, die ist nicht im Hausgeld drin.

@tinalisatina

Stimmt. Kann aber auf den Mieter umgelegt werden, sofern vertraglich vereinbart. Wie auch Versicherungen, Hausmeister etc.

Genau richtig. Steuern musst du da auch drauf zahlen mit deinem Steuersatz. Den Kaufpreis müsste man aber abschreiben können.

Ja, die 40 Euro pro Monat wären Einkünfte aus Vermietung / Verpachtung.