Steinschlag in Baustelle - wer zahlt?

5 Antworten

Da gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Du meldest es deiner Teilkaskoversicherung.

2. Du hast dir das Kennzeichen des vorausfahrenden Fahrzeuges notiert. Dann kannst Du versuchen von dem Fahrzeughalter deinen Schaden erstattet zu bekommen. Die Anschrift und Namen kannst Du hier anfordern.

www.zentralruf.de

robe53  13.04.2015, 17:08

Dann kannst Du versuchen von dem Fahrzeughalter deinen Schaden erstattet zu bekommen.

Völlig falsch!

Den Vorausfahrenden trifft kein Verschulden und somit keine Haftung. Er könnte - wenn überhaupt - nur aus der Betriebsgefahr heraus haften.

Apolon  14.04.2015, 00:58
@robe53

mein lieber robe53,

nein - mit solch einer pauschalen Antwort liegst Du mal völlig daneben, denn es kommt darauf an wie der Vorausfahrende durch die Baustelle gefahren ist.

Hat er sich angemessen verhalten und auf die nachfolgenden Fahrzeuge Rücksicht genommen, gebe ich dir recht.

Ansonsten besteht die Möglichkeit ihn in die Haftung zu nehmen.

Du denkst manchmal ein wenig blauäugig.

Gruß A.

Deine Teilkasko ersetzt den Schaden an der Scheibe.

Da gibt es keine Höherstufung

LG Alex

stinkertum  13.04.2015, 12:51

Selbstbeteiligung fällt hier aber an.

Apolon  13.04.2015, 14:49
@stinkertum

möglich, oder auch nicht.

Kommt ja auf den SB der Teilkasko an.

Auf dem Schaden bleibst Du sitzen.

Wer zahlt das nun? Sehe nicht ein, das über meine Versicherung zu machen

Wenn Du eine vorhandene TK nicht in Anspruch nehmen willst, zahlst Du halt den Schaden aus eigener Tasche.

Definitiv zahlt das deine Teilkasko. Eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird fällig. Jemand anders ersetzt das nicht.

Wenn du nachweisen könntest, dass der PKW vor dir den Schaden verursacht hat, dann dessen Versicherung.

War das Befahren der Straße überhaupt erlaubt oder "auf eigene Gefahr"?

Antitroll1234  13.04.2015, 12:32

Wenn du nachweisen könntest, dass der PKW vor dir den Schaden verursacht hat, dann dessen Versicherung

Dies wäre nur dann so, wenn der Stein Ladung des Vorausfahrenden war. Ist hier nicht der Fall.

Kapp83 
Fragesteller
 13.04.2015, 12:33

Es handelt sich im eine Bundesstraße - klar war das Befahren erlaubt. Die Baustelle war aber nur beiseite geräumt, ist es denn dann nicht so, dass auch dafür Sorge getragen werden muss, wenn dass die Straße SAUBER ist?

Antitroll1234  13.04.2015, 12:35
@Kapp83

In einer Baustelle muss man mit starker Verschmutzung und Steinen rechnen, daher nennt sich dies Baustelle.

wikinger66  13.04.2015, 12:34

Wenn du nachweisen könntest, dass der PKW vor dir den Schaden verursacht hat, dann dessen Versicherung.

Das ist nicht richtig! Der vorausfahrende hat nicht Fahrlässig oder grob Fahrlässig gehandelt, der kann nichts dafür!

Apolon  13.04.2015, 14:53
@wikinger66

So pauschal ist dies allerdings falsch, denn es kommt auch darauf an mit welcher Geschwindigkeit man durch die Baustelle rast.

Und dazu gibt es ja keine Info.

Loroth  13.04.2015, 12:36

Wenn du nachweisen könntest, dass der PKW vor dir den Schaden verursacht hat, dann dessen Versicherung.

Dies gilt nach geltender Rechtsprechung nur, wenn das vorausfahrende Fahrzeug eigene Teile oder Teile seiner Ladung verliert.

Hochgewirbelte Steine, etc. dagegen gehören zum "allgemeinen Lebensrisiko", welches in diesem Fall der nachfolgende Verkehr zu tragen hat. 

Doofe  13.04.2015, 12:55
@Loroth

Danke für alle eure obigen Belehrungen. Habe wieder etwas dazugelernt! :-)