Steinschlag in Baustelle - wer zahlt?
Hallo,
ich bin am WE auf einer durch eine "zur Seite geräumte" Baustelle stark verschmutzen Straße gefahren. Die Geschwindigkeit war angemessen 30 km/h. Ein vor mir fahrendes Fahrzeug "schnipste" mir einen Stein an meine Scheibe, wordurch ein Steinschlag entstand, der sich später nach 2 x Tür zuschlagen zu einem Riss in meiner Frontscheibe ausweitete. Wer zahlt das nun? Sehe nicht ein, das über meine Versicherung zu machen. Fotos der verschmutzten Straße habe ich gemacht. Bin extra zurück gefahren.
Danke für eure Antworten!
5 Antworten
Da gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Du meldest es deiner Teilkaskoversicherung.
2. Du hast dir das Kennzeichen des vorausfahrenden Fahrzeuges notiert. Dann kannst Du versuchen von dem Fahrzeughalter deinen Schaden erstattet zu bekommen. Die Anschrift und Namen kannst Du hier anfordern.
mein lieber robe53,
nein - mit solch einer pauschalen Antwort liegst Du mal völlig daneben, denn es kommt darauf an wie der Vorausfahrende durch die Baustelle gefahren ist.
Hat er sich angemessen verhalten und auf die nachfolgenden Fahrzeuge Rücksicht genommen, gebe ich dir recht.
Ansonsten besteht die Möglichkeit ihn in die Haftung zu nehmen.
Du denkst manchmal ein wenig blauäugig.
Gruß A.
Deine Teilkasko ersetzt den Schaden an der Scheibe.
Da gibt es keine Höherstufung
LG Alex
Selbstbeteiligung fällt hier aber an.
Auf dem Schaden bleibst Du sitzen.
Wer zahlt das nun? Sehe nicht ein, das über meine Versicherung zu machen
Wenn Du eine vorhandene TK nicht in Anspruch nehmen willst, zahlst Du halt den Schaden aus eigener Tasche.
Definitiv zahlt das deine Teilkasko. Eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird fällig. Jemand anders ersetzt das nicht.
Wenn du nachweisen könntest, dass der PKW vor dir den Schaden verursacht hat, dann dessen Versicherung.
War das Befahren der Straße überhaupt erlaubt oder "auf eigene Gefahr"?
Wenn du nachweisen könntest, dass der PKW vor dir den Schaden verursacht hat, dann dessen Versicherung
Dies wäre nur dann so, wenn der Stein Ladung des Vorausfahrenden war. Ist hier nicht der Fall.
Es handelt sich im eine Bundesstraße - klar war das Befahren erlaubt. Die Baustelle war aber nur beiseite geräumt, ist es denn dann nicht so, dass auch dafür Sorge getragen werden muss, wenn dass die Straße SAUBER ist?
In einer Baustelle muss man mit starker Verschmutzung und Steinen rechnen, daher nennt sich dies Baustelle.
Wenn du nachweisen könntest, dass der PKW vor dir den Schaden verursacht hat, dann dessen Versicherung.
Das ist nicht richtig! Der vorausfahrende hat nicht Fahrlässig oder grob Fahrlässig gehandelt, der kann nichts dafür!
So pauschal ist dies allerdings falsch, denn es kommt auch darauf an mit welcher Geschwindigkeit man durch die Baustelle rast.
Und dazu gibt es ja keine Info.
Wenn du nachweisen könntest, dass der PKW vor dir den Schaden verursacht hat, dann dessen Versicherung.
Dies gilt nach geltender Rechtsprechung nur, wenn das vorausfahrende Fahrzeug eigene Teile oder Teile seiner Ladung verliert.
Hochgewirbelte Steine, etc. dagegen gehören zum "allgemeinen Lebensrisiko", welches in diesem Fall der nachfolgende Verkehr zu tragen hat.
Danke für alle eure obigen Belehrungen. Habe wieder etwas dazugelernt! :-)
Völlig falsch!
Den Vorausfahrenden trifft kein Verschulden und somit keine Haftung. Er könnte - wenn überhaupt - nur aus der Betriebsgefahr heraus haften.