Steht mir trotz Urlaubsabbau und Überstundenabbau mein Gehalt zu?

4 Antworten

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Ja!

Das Ja gilt für beide Fragestellungen.

Urlaub:

Gemäß Bundesurlaubsgesetz (Mindesturlaubsgesetz) haben Sie Anspruch auf mindestens 4 Wochen bezahlten Jahresurlaub.

Lediglich auf ein zusätzliches Urlaubsgeld haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch. Ein Anspruch auf Urlaubsgeld kann sich nur aus einer Vereinbarung aus einem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem anwendbaren tarifvertrag ergeben.

Fazit:

Sie bekommen zumindest Ihren normalen Lohn weitergezahlt.

Überstunden:

Wenn der Arbeitgeber Überstunden in Freizeit ausgleicht, haben Sie an in dieser Zeit frei, aber der Arbeitgeber muss Ihnen Ihren normalen Lohn weitergezahen.

Abgeltung:

Wenn Urlaub oder Überstunden innerhalb des Arbeitsverhältnisses nicht mehr abgebaut werden können, müssen Ihre Ansprüche durch den Arbeitgeber abgegolten (ausbezahlt) werden.

Peter Kleinsorge

ja natürlich dafür hast du doch gearbeitet.

Du bekommst da dein ganz normales Gehalt. Außer du hast, als du die Überstunden gemacht hast, schon mehr Gehalt gekriegt und sollst nur auf die sollstunden runterkommen. Dann bekommst du jetzt kein Gehalt mehr. Aber im Normalfall ist das nicht der Fall, also solltest du dein normales Monatsgehalt kriegen (kann nur sein, daß irgendwelche Zulagen wegfallen, die dir nur Zustehen, wenn du bestimmte Tätigkeiten ausübst)

Ja natürlich.