Steht mir Kindergeld nach einem Jahr lang vollzeit Arbeiten noch zu?
Hallo! Ich habe ein gutes Jahr lang fest angestellt als Vollzeitkraft gearbeitet und kein Kindergeld bezogen, da ich ja genug verdient habe. Nun fange ich aber noch eine Ausbildung an und bin noch unter 25 Jahren. Steht mir dann wieder Kindergeld zu? Und wenn ja: wie und wo "beantrage" ich dies?
2 Antworten
Beantragen müssen es die Eltern. Die Formulare findest Du auf den Internetseiten der Arbeitsagentur beim Thema Kindergeld.
Nur in Ausnahmefällen kannst Du es selbst beantragen. Du kannst einen Abzweigungsantrag stellen, wenn Du keinen Unterhalt von den Eltern bekommst und nicht bei ihnen lebst.
Kindergeld steht Deinen Eltern auch zu, wenn Du einen Ausbildungsplatz suchst. Hast Du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung, kannst Du auch voll arbeiten und sie bekommen es trotzdem, wenn Du die Suche glaubhaft machen kannst. Sieh Dir auf den Internetseiten der Arbeitsagentur die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld an.
Während der Ausbildung wird Kindergeld bezahlt, wenn Du nicht schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hast und keiner anspruchsschädlichen Erwerbstätigkeit (durchschnittlich über 20 Wochenstunden) neben der Ausbildung nachgehst.
Ja - Antragsteller sind die Eltern, nur in Ausnahmefällen kann es das Kind sein.
Müssen meine Eltern es auch beantragen, obwohl ich schon volljährig bin? Vielen dank für die super Antwort :)
Bitte, gern geschehen. Deine Eltern müssen das Kindergeld beantragen. Du kannst evtl. einen Abzweigungsantrag stellen. Nur, wenn die Eltern sich absolut weigern oder nicht mehr vorhanden sind, kann das Kind das Kindergeld beantragen. Kindergeld ist eine Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag für Eltern.
Die Höhe Deines Einkomens ist seit 2012 egal.
Ja, nur einen Antrag stellen, denn das gibt es bist zum 25.
Müssen meine Eltern es auch beantragen, obwohl ich schon volljährig bin? Vielen dank für die super Antwort :)