steht mir eine nachzahlung des mehrbedarfs für alleinerziehende zu?
Hallo Zusammen! So komm auch gleich zu meiner frage und zwar bin ich seit dem 01.10.2008 Alleinerziehend und hab noch nie diese alleinerziehenden beihilfe bekommen obwohl ich das im antrag brav angekreuzt habe damit gilt das doch als beantragt oder? Auch auf meine schreiben an die arge diesbezüglich wurde nie geantwortet jetzt war ich heute beim amt um dort die kündigung von meinem arbeitgeber abzugeben und meine lohnabrechnung und fragte die dame warum und wieso ? mhh schulterzuckend trug sie das dann in den veränderungswich ein? Meine frage ist eigentlich bekomm ich das geld dann nachgezahlt? Aber eigentlich steht mir diese beihilfe doch zu oder? auch wenn ich in teilzeitbeschäftigung bin/war?
2 Antworten
wenn du es nicht nachgezahlt bekommst, solltest du eine überprüfung nach § 44 sgb x machen lassen. es kommt dabei wirklich darauf an, dass du das in deinen anderen anträgen auch immer so angegeben hast. alleinerziehend heißt du lebst allein ohne partner u. ohne einen erwachsenen der das 18. lj überschritten hat.
http://www.elo-forum.org/alg-ii/45331-alleinerziehend-zuschlag-nachtraeglich.html vielleicht hilft dir das weiter. du solltest vielleicht auch einen überprüfungsantrag bei der arge stellen, aber stell doch mal in dem forum deine frage
ha in diesem forum hab ich auch schon gefragt und hab gute tips bekommen und jetzt auch den überprüfungsantrag