Steht einem mit Arbeitslosengeld 1 Wohngeld zu?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du Single bist würde ich sagen ja !

Um evtl.Anspruch auf Wohngeld zu haben, muss man erst einmal Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein und dazu benötigt man dann noch ein Mindesteinkommen von 80 % des Bedarfs nach dem SGB - ll, also von dem, was dir ohne eigenes Einkommen bei Bedürftigkeit an ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter zustehen würde.

Bei einem Single und derzeit 600 € Warmmiete kämen min.424 € und ab 2020 dann 432 € an Regelbedarf für den Lebensunterhalt dazu, dein Bedarf würde also derzeit erst einmal bei min.1024 € und ab 2020 bei min.1032 € liegen.

Du würdest also bei min.80 % ein eigenes Einkommen von ca.819,20 € bzw.ab 2020 dann min.825,60 € haben müssen und das erreichst du mit deinen 900 € ALG - 1 ja locker.

Was du dann evtl.bekommen könntest kannst du dir von einem kostenlosen Rechner aus dem Internet berechnen lassen, einen Antrag solltest du auf jeden Fall stellen, selbst wenn dieser sagt das du keinen oder nur geringen Anspruch hättest und das am besten noch diesen Monat, denn der Antrag wirkt dann auf den 1.des Antragsmonats zurück.

Wenn du kein KFZ - hast und nicht noch KFZ - Haftpflicht in Abzug bringen könntest, dann würde dir das Jobcenter bei einer Aufstockung von deinen 900 € ALG - 1 nur theoretisch 30 € Versicherungspauschale abziehen, mal davon abgesehen das deine 600 € Warmmiete ggf.auf Dauer nach dem SGB - ll nicht angemessen wäre.

Aber für einen Übergangszeitraum von bis zu 6 Monaten müsste das Jobcenter auch diese unangemessenen Kosten berücksichtigen und bei Bedarf voll übernehmen.

Es blieben also angenommen von deinen 900 € ALG - 1 noch um die 870 € anrechenbares Einkommen, dein Bedarf würde wie gesagt derzeit bei min.424 € Regelbedarf + 600 € Warmmiete = gesamt min.1024 € liegen.

Dir würden also derzeit beim Jobcenter monatlich min.154 € und ab 2020 dann min.162 € an Aufstockung zustehen und dazu würdest du auch noch eine Befreiung für den Rundfunkbeitrag bekommen, beim Wohngeld müsstest du diesen selber zahlen.

Wenn du eine ALG - 2 Aufstockung bekommen würdest und deine BK - Abrechnung noch nicht erhalten hättest, deinen Antrag noch diesen Monat stellen würdest, würde das Jobcenter bei einer evtl.Nachzahlung auch diese übernehmen, ein Guthaben aus der BK - Abrechnung würde aber im Gegenzug auch auf den Leistungsanspruch angerechnet.

Solltest du also unter diesen ca.154 € bzw.dann 162 € mit Wohngeld liegen, dann würde ich schnell einen ALG - 2 Antrag stellen, auch wenn du dir unsicher wärst, würde ich dann den ALG - 2 Antrag erst einmal vorziehen, sollte das Jobcenter meinen du hättest vorrangig Anspruch auf gleich oder mehr Wohngeld, dann würden sie dir das schon schriftlich mitteilen.

Würdest aber erst einmal eine Aufstockung bekommen.

Wichtig für das ALG - 2 wäre noch evtl.vorhandenes Vermögen, dazu suchst du dir am besten aus dem Internet mal ,, ALG - 2 Schonvermögen ", da kannst du alles genau nachlesen.

Beim Wohngeld läge der Freibetrag auf Vermögen bei einem Singel derzeit bei 60.000 €, wenn sich da nichts geändert hat.

Danke dir für deinen Stern !

Stell einen Antrag, dann wirst du ja sehen, ob du Wohngeld erhältst.

Eins vorweg, die zu berücksichtigende Miete ist zum einen die Bruttokaltmiete und zum anderen nach oben begrenzt. Wohnst du beispielsweise in einer Gemeinde der Mietenstufe 1 fließen von den 600,00 EUR nur 312,00 EUR in die Wohngeldberechnung ein. Was darüber liegt, ist dein privater Luxus und wird nicht mit Wohngeld gefördert. Insofern klingen die 24,00 EUR für mich schon plausibel.

Bei Arbeitslosengeld 1 ist Wohngeld tatsächlich möglich.

Du kannst deinen Anspruch auf dem Wohngeldrechner der Länder prüfen.

Jeder Online Wohngeldrechner sagt da leider etwas anderes.

Mal ist es 0,00 €, mal 24,00 € und mal 60,00 €, usw.

@AstralJames

Es gibt nur einen offiziellen wohngeldrechner der Länder.

@Rheinflip

Da kamen 24,00 € heraus. Aber das wäre doch viel zu wenig. Oder?

@AstralJames

Ich bin mit Sicherheit nicht schlauer als der Rechner. Wenn du den Antrag stellst kannst Du schlauer werden.

Ja es steht dir zu, stelle einfach mal einen Antrag.

Zur Info,

Habe heute vom Wohnungsamt eine Wohngeld ABLEHNUNG bekommen!

Da ist man mal arbeitslos, kommt vorne und hinten nicht klar, und da bekommt man noch nicht einmal Wohngeld!?

Das ist aber unfair.