steht eine richterliche Zwangseinweisung im polizeilichen führungszeugnis?

4 Antworten

War es nach 1631b BGB oder eine Unterbringung nach der StPO das heißt in einem Strafverfahren?

Definitiv nein, sowas wird bei keiner Behörde vermerkt.

Nur in einem erweiterten Führungszeugnis, nicht im normalen

Kommt drauf an BGB bzw. PsychKG oder StPO im Strafverfahren

nein kann eigentlich nicht sein o:
außer du hast versucht jemanden umzubringen oder so dann ist das bestimmt wieder was anderes..