Steht den Großeltern ein Pflegegeld zu auch wenn sie nicht das Sorgerecht haben?
Fall:
Die Großeltern ziehen ihr Enkelkind groß. Das Enkelkind hat entschieden, seit dem Tod der Mutter (geschieden) beiden Großeltern aufzuwachsen. Das Kind ist über 10 Jahre alt. Das Sorgerecht hat zu 100 % der Vater. Der Vater erhält auch die Halbweisenrente. Er zahlt bis heute Null für Kleidung oder Schulsachen. Wie kann man erreichen, dass er wenigstens für Kleidung zahlt?
3 Antworten
Bis zur Volljährigkeit des Kindes hat der Vater das alleinige Sorgerecht für das Kind, erhält demnach die Halbwaisenrente und das Kindergeld - und entscheidet allein, wo bzw. bei wem das Kind lebt.
Das Kind selbst könnte ab dem 14. Geburtstag (mit entsprechender Zustimmung) entscheiden, bei welchen Elternteil es leben möchte. Diese Wahl ist hier nicht gegeben......
Zieht das Kind allerdings mit Zustimmung des Vaters zu den Großeltern, müssen sich diese mit dem Vater zwecks Finanzierung auseinandersetzen. Würde der Vater das Kind vernachlässigen, müsste das Jugendamt einschreiten und das Kind ggf. in eine Pflegefamilie geben - das würden nicht unbedingt die Großeltern sein.....
Oh das geht schon eher. Das Jugendamt stellte die Frage an das Kind und später der Richter und so durfte sie zu den Großeltern auch wenn der Vater es auch gerne gehabt hätte. Gott sei DANK durfte das Kind selbst entscheiden.
Das Jugendamt schreitet schon seit Jahren nicht ein, denen ist es egal, was er zahlt und was nicht. Ohne Rechtsbeistand kommt man da nicht weiter. Vernachlässigt ist es nicht, da die Großeltern alles tun.
Das ganze inoffiziell? Ging nur wenn er alles tut was er muss: Alimente zahlen, Rente zahlen, Kindergeld... Also müssen die Großeltern um das Sorgerecht ansuchen.
No way. Die sind Ende 70 und Anfang 80. Keine Chance! So lange es einen leiblichen Elternteil gibt, besteht kaum die Chance, da müsste schon eine Misshandlung im Raum stehen und das tut sie nicht.
Um das Sorgerecht ansuchen.
Gescheitert! Da es den Vater gibt und die Großeltern schon zu alt sind.