Steffelmiete im Mietvertrag?

2 Antworten

Der monatliche Mietbetrag ist zwar vereinbart wurde aber nicht bezahlt. Dabei ist es unbestritten so, dass der Mieter den Fehlbetrag schuldet und somit im Verzug ist. Die monatlichen Einzelbeträge können insgesamt bis zu einem Höchstbetrag von 380,00€ zzgl. Zinsen eingefordert werden. Wenn der Mieter sich weigert diesen Betrag zu entrichten, kann die Kaution dazu herangezogen werden. Dazu muss kein Beispielsurteil herangezogen werden.

Sollte der Mieter meinen, dass er zu dieser Zahlung nicht verpflichtet ist, kann er ja die Kautionszahlung einklagen.

kann er sich dann auf das Gerichtsurteil aus der 1. und 2. Instanz am Münchener Landgericht (Aktenzeichen: 411 C 8539/ 01 und Aktenzeichen: 14 S 17240/01) berufen, weil die Mieterhöhung nach 2 1/2 Jahren verwirkt ist?

Das ist ein Urteil eines kleinen Gerichts.

Andere Gerichte andere Urteile.


Mal angenommen, der Mietvertrag sieht vor, dass zum 1. Januar 2013 die Miete um 10 € erhöht werden soll und der Mieter hat ihm keine Einzugsermächtigung für sein Bankkonto gegeben, sondern einen Dauerauftrag bei der Bank. Der Mieter zahlt die 10 € mehr aber bis zum Auszug am 1. Februar 2016 nicht

In der Regel zählt die dreijährige Verjährungsfrist.

Hier ein Link:

http://www.berliner-zeitung.de/archiv/verwirkung-des-anspruchs-auf-staffelmiete,10810590,10578554.html

MfG