Statt Fahrzeugschein Fahrzeugbrief mitführen?

12 Antworten

nein

der Fahrzeugbrief enthält NICHT die Informationen, die im Schein stehen. Darüber hinaus: Wenn dein Fahrzeugbrief WEG ist, dann ist auch dein Wagen quasi WEG.

Den Fahrzeugschein führt der BESITZER mit sich - der, der den Wagen benutzt. Entsprechend sind die Informationen dort

Den Fahrzeugbrief führt der EIGENTÜMER mit sich bzw. deponiert diesen an einem sicheren Ort - denn er bestimmt das EIGENTUM, wem der Wagen also wirklich gehört.

Der Fahrezeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist keine Eigentumsurkunde, steht seit einiger Zeit sogar drauf.

verwirrende frage zulassungsbescheinigungen kenn ich briefe und scheine gibts nicht mehr aber das was du immer im auto hast wenn du das ma abgeben musst egal das andere was auch immer du meinst nicht ins auto sonst könnten sies zb verkaufen wenn s geklaut wir weil sie da<nn eigentümer sind

aber natürlich gibts noch Schein und Brief....die unterscheiden sich sogar deutlich vom Format und vom Inhalt her

Zulassungsbescheinigung Teil I = früher Fahrzeugschein,

Zulassungsbescheinigung Teil II = früher Fahrzeugbrief.

Irrtümer, die die Welt erschüttern. :)

Der Brieb bescheinigt zwar den Eigentümer, wer ihn besitzt, ist aber eigentlich egal. Der Eigentümer ist beim Amt festgehalten und nur er kann verkaufen, das prüft das Amt anhand KV. Nur für den gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten nach §932 ff BGB ist der KFZ-Brief erforderlich.

Und bei Diebstahl des KFZ ist auch dieser gutgläubige Erwerb nichtig nach §935 BGB.

so etwas von falsch

hallo

nein , der brief legetemiert gar nichts ,

lasse dir eine quittung über die zul ausstellen , das reicht dann ,,

wenn die zul zur ummeldung zb beim zulassungsdienst benötigt wird . für den ausweiss das gleiche

gruss mike

der fahrzeugbrief BLEIBT zuhause !

und selbst, wenn du in eine polizeikontrolle kommst, passiert nichts !

( evtl. musst du den fahrzeugschein spaeter vorlegen )