Statik Neubau EFH

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Statik rechnet Statiker im Planungsbüro und haftet auch dafür. Wenn die Bauarbeiten bzw. die Arbeiten die die Statik beeinflussen von einem regisitrierten Handwerksbetrieb ausgeführt werden, dann haftet er für die Ausführung. Wenn Du alles in Eigenregie machen möchtest und auch die jeweiligen Gewerke einzeln vergibst, dann solltes Du einen Bausachverständigen heranziehen, der die einzelnen Gewerke abnimmt. Achte bitte darauf, dass sich Innenputzer, Elektriker, Heizungsinstallatuer, Estrich- und Bodenleger vor Beginn der jeweiligen Arbeiten absprechen und dokumentiert das Gespräch. Nur so weiß der eine, was der andere als nächstes plant und Du kannst böse Überaschungen aufgrund mangelnder Kommunikation vermeiden. Bei Problemen ist dann keiner Schuld und einer schiebts auf den anderen.

Statikberechnung macht ein Statiker. Allerdings mußt Du aufpassen, weil einige Bundesländern nur den Statikern glauben, die auch aus ihrem Bundesland kommen - warum auch immer! Vor- und Nachteile von Bausachverständigen kann ich nichts zu sagen - aber meistens wird es günstiger, wenn man bei einem Generalunternehmer ein "Komplettpaket" bucht, anstatt alles einzeln zu vergeben.

Statiker im Planungsbüro arbeitet die Statik aus und ist auch dafür verantwortlich. Ich würde nach Beendigung jedes Gewerkes die erbrachte Leistung durch einen Bausachverständigen begutachten lassen. So können Mängel sofort behoben werden, bevor es mit anderen Gewerken weitergeht,evtl. vorhandene Mängel dann nicht mehr sichtbar sind. Z. B. Gewerke die durch Verputzarbeiten dann nicht mehr sichtbar sind. Sanitärinstallation, Elektroinstallation , ect. Zwischen einem Bausachverständigen und einem TÜV-Prüfingenieur sollte es bei der Beurteilung eines Gewerkes keine Unterschiede geben. Es gibt Richtlinien (VOB) in denen gem. DIN die Leistung zu erbringen ist. Daran muss sich der Handwerker halten. Wenn du Fussbodenheizung einbauen lässt, dann auf die 28 Tage Trockenzeit achten und erst langsam, bei niedrigen Temperaturen die Heizung anfahren.Z. B.(Zementestrich). Hier wird oftmals der Fehler begangen, dass die Heizung zu zeitig angefahren wird , um Zeit zu gewinnen. Die Heizung wird dann täglich etwas höher eingestellt. Dieser Vorgang muss protokolliert werden. Gem. der Wärmeschutzverordnung gilt zu beachten,dass z. B. die Dämmstoffe die vorgeschrieben Stärken haben. Es gäbe noch unendlich viele Punkte die bei einer Baumassnahme zu beachten wären, all das hier aufzuführen würde Seiten füllen.

Den Bauantrag mit allen erforderlichen Unterlagen nach Bauordnung deines Landes einreichen, am besten vom Planer, der Vorlagegenehmigung hat; bis zum Baubeginn muss Statik vorliegen. Statiker suchen; Prüfingenieure nur bei GK 3-5, nicht EFH.

Unterschätze nicht die Vollständigkeit der Unterlagen, meist kommen Nachforderungen, die den Baubeginn verzögern, deshalb besser einen qualifizierten Planer von Anfang an einsetzen. Es zahlt sich am Ende aus. Auch die Haustechnik nicht direkt an Firma vergeben sondern erst mal planen lassen. Beauftrage den Planer mit der Objektüberwachung bis zur Übergabe des Hauses, damit er auf Qualität achtet und die Rechnungen prüft. Sachverständige sind teuer, die brauchst du in dem Falle nicht, erst wenn Streitigkeiten anfangen.

Die Statik berechnet der Statiker (wer hätte das gedacht?), der normalerweise im Planungsbüro arbeitet. Für die Baugenehmigung brauchst du dann noch einen Prüfstatiker, der die Berechnungen kontrolliert und ggf. korrigiert.

nicht in jedem Bundesland