Stapler unter 18?

4 Antworten

Hallo erstmal,

leider gibt es keine Gesetzeslücken. In Deinem falle geht es meistens um Versicherungsgründe. Leider bestehen die meisten Versicherungsunternehmen darauf das die Fahrer der Flurförderfahrzeuge Volljährig sind, damit keine Missverständnisse bei der einweisung auf das Fahrzeug und  der zu befördernden Fracht enstehen.

MfG

J.Ahrens

Damit regelt die DGUV wer einen Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen erhalten darf:

Mindestalter 18 Jahre

„(1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind...“

Ausbildung für diese Tätigkeit

für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind...“

Nachweis der Befähigung

„...ihre Befähigung nachgewiesen haben.“
Fahrer von Flurförderzeugen sind für diese Tätigkeit ausgebildet und befähigt, wenn sie nach dem BG-Grundsatz „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ (BGG 925) geschult worden sind, eine Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können.“

Schriftliche Beauftragung

„Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.“...„(3) Versicherte dürfen Flurförderzeuge nur steuern, wenn sie vom Unternehmer hiermit beauftragt sind.“

Persönliche Eignung des Beauftragten

„(2) Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die geeignet ... sind“

Unterweisung vor Ort

„...in der Handhabung unterwiesen sind.“

Die persönliche Eignung schließt ein gutes Seh- und Hörvermögen ein; außerdem darf kein Krankheitsleiden nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung G25 vorliegen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Flurf%C3%B6rdermittelschein

http://www.tuev-sued.de/akademie-de/seminare-technik/gabelstapler-hubarbeitsbuehnen/ausbildung-fuer-gabelstaplerfahrer/5112114/allgemeine-ausbildung-zum-gabelstaplerfahrer-fuer-anfaenger-2016

Voraussetzungen 18 Jahre alt (im Ausnahmefall ab 16 Jahre möglich)

Körperliche, geistige und charakterliche Eignung

Also ich kenne mich damit nicht aus.
Aber grundsätzlich darfst du auf Privatgrund fahren. Jetzt ist halt die frage als was das Gelände der Firma zählt.

2. Wenn dein Chef sagt nein dann ist de Gesetzliche Frage vollkommen irrelevant weil es seine Entscheidung ist.

Ich weiß nicht genau wann man einen Gabelstapler Führerschein machen darf. Da musst du dich mal schlau machen

Wenn das passiert ist der Chef aber dran, ich denke nicht das es erlaubt ist auf der Arbeit.

@DougundPizza

Klar aber dann währe die Verantwortung dafür beim Chef.

Ich selbst würde das als Chef nicht wollen. Aber von der Gesetzlichen Seite her würde ich die Lücke dort vermuten.

Du hast aber natürlich recht das es als Chef nicht gerade schlau währe bzw. aus diesem Grund der Versicherung auch nicht passieren wird

Ne fahren geht nicht! Bin selbst Lagerist und durfte in meiner Ausbildung auch erst mit 18 fahren