Standmixer gekauft, benutzt, Rückgabe ohne weiteres möglich?

5 Antworten

Ein Rückgaberecht hast du nicht. Das hättest du auch nicht, wenn du das noch unbenutzt und in Originalverpackung hättest. So etwas hast du nur, wenn du etwas im Versandhandel oder Internet bestellst oder bei einem sog. Haustürgeschäft. Dann kannst du innerhalb von 14 Tagen die Ware zurückschicken und hast Anspruch, dein Geld wiederzubekommen. Aber was du so im Laden kaufst, ist gekauft. Viele Läden nehmen die Ware aber auch wieder zurück, wenn sie noch im einwandfreiem Zustand ist. Das ist dann aber reine Kulanz des Ladens. Nur wenn das Gerät defekt ist, kannst du es natürlich reklamieren.

wenn ich ihn also online kaufen würde, würde ich alles zurückerstattet bekommen? z.b. bei amazon

@littlecoolman

Kommt drauf an, in welchem Zustand das Gerät ist. U. u. macht der Verkäufer einen Anspruch auf Wertersatz geltend. Als Faustregel gilt: du darfst mit dem Gegenstand alles machen, was du in einem Laden auch damit machen könntest (also anprobieren usw.), ohne dass du einen Wertersatz leisten müsstest. Darüber hinaus wird es schwierig. In der Regel wird die einmalige Nutzung noch ok sein (und amazon wird sicher kulant sein, die haben gar keine Zeit, sich um solche Minifälle zu kümmern).

@littlecoolman

ja, wenn du online kaufst z.B. bei amazon und du dann mit dem Produkt nicht zufrieden bist, hast du das Recht, das innerhalb von 14 Tagen zurückzuschicken. Es darf nur keinen hohen Schaden davon getragen haben. Also klar darf ein Mixer auch mal benutzt worden sein, da man ja erst dann merkt, daß er nichts für einen ist. Dann reinigt man ihn halt wieder gründlich und schickt ihn zurück (wobei man darauf achten muß, wie das genau geregelt ist. Bei vielen Shops soll man sich erst mit denen in Verbindung setzen und dann abklären, wie das genau abläuft).
Was natürlich nicht geht, ist neues Gerät zu erhalten, dies zu beschädigen und dann zurückschicken wollen. Also wenn man das Teil hat fallen lassen und es dadurch beschädigt wurde, entfällt das Rückgaberecht. Uch wenn es bei falscher Bedienung kaputt ging. Also nicht Eiswürfel reinhauen um Eis zu crushen und hinterher erst lesen, daß der Mixer dafür nicht geeignet ist. Oder wenn es etwas ist, was für einen individuell angefertigt wurde, hat man natürlich auch kein Rückgaberecht.

das hängt ganz von den verkaufskonditionen ab.

Hast Du den im Laden oder online gekauft?

Wenn du ihn im Laden gekauft hast: Nein, es gibt für Waren ohne Mängel keinerlei gesetzliches Rückgaberecht. Der Händler muss ihn gar nicht zurücknehmen, nur weil er dir nicht gefällt. Wenn der Händler das macht, ist das reine Kulanz. Und was soll er mit eineim gebrauchten Gerät auch machen? Würdest du einen benutzten Mixer kaufen wollen?

in einem Laden gekauft

@littlecoolman

Dann gibt es ein Rückgaberecht nur dann, wenn du das mit dem Händler ausdrücklich vereinbart hast - oder wenn der Händler das freiwillig macht. Einen gesetzlichen Anspruch hast du nicht.

@FataMorgana2010

Doch es gibt einen Rückgabe bzw. Umtauschanspruch, wenn die Ware nicht das hält, was sie verspricht. Wird versichert, dass der Mixer auch Backsteine klein bekommt ohne dabei Schaden zu nehmen und der kann das nicht, ist das ine Rückgabegrund (nur als Beispiel).

Ansonsten hast Du Recht.

@Scaver

Da wäre dann ein Mangel, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.

Online wäre das etwas anders. Da hast du ein Rückgaberecht, musst dich mit dem Händler aber eventuell um einen Wertersatz streiten, weil er einen Teil des Preises einbehalten kann, wenn das Gerät benutzt worden ist.

Wenn du ihn so säuberst, dass man es nicht mehr sieht...ja

Die müssen den doch eigentlich zurücknehmen, ist mein Recht oder?

Nein, müssen die nicht.