Standesamtliche Hochzeit und Kirchensteuer?

5 Antworten

nein, sie zahlt keine kirchensteuer

und er erst recht nicht für sie

Ob man Kirchensteuer zahlt hängt (eigentlich) einzig und allein von der Mitlgiedschaft in einer Kirche ab. Allerdings gibt es eine Ausnahme. Bei Ehen, in denen nur ein Partner einer Kirche angehört, wird auch der andere Partner mit berechnet, zahlt also ebenfalls Kirchensteuer. Die Art der Hochzeit, ob standesamtlich oder kirchlich, ist dafür völlig unbedeutend, nicht nur, weil die kirchliche Hochzeit rechtlich eh völlig ohne Bedeutung ist.

Wenn das Paar vermeiden möchte, dass die Kirche sich auch an Leuten bereichert, die gar nicht Kirchenmitglied sind, bleibt wohl deinem Freund nur die Möglichkeit, ebenfalls aus der Kirche auszutreten.

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-15324.xhtml?currentModule=home .

Wieso sollte er für sie Kirchensteuer nachzahlen? Wenn sie nur standesamtlich heiraten, interessiert das die katholische Kirche ohnehin nicht.

Standesamt hat mit der Kirche überhaupt nichts zu tun!

Wir haben es hier mit einer wundersamen Verquickung von staatlichem und kirchlichem Recht zu tun. Die Kirchensteuer wird aufgrund eines staatlichen Gesetzes erhoben. Das hat das Standesamt mit Kirche zu tun. Je nach Personenstand ändert sich die Kirchensteuer, ohne dass die Kirchen darauf Einfluss hat.

Sie (konfessionslos) muss u.U. für ihn (kath) sogenanntes Kirchgeld bezahlen, wenn sie Hauptverdiener ist.