Standard bei Notarkosten?

5 Antworten

Das hängt von seiner Arbeit und dem Wert des Vertragsgegenstand ab! Die Kosten sind immer gleich zwischen den Notaren!

Ja, es gibt eine Kostenordnung und auch die Höhe des Geschäftswertes ist z.B bei Kaufverträgen und Grundschuldbestellungen unstrittig. Der Notar hat aber dennoch einige Möglichkeiten, manche Posten ( z.B Schreibauslagen, Portokosten ) mit einem gewissen Spielraum zu belegen und je nach Abwicklung des Vertrages auch zusätzliche Kosten "auszulösen"; wie zB. Notaranderkonto, Gebühr für die Entgegennahme von Urkunden, Abwicklungsgebühren etc. Daher ist der gleiche Vertrag nicht bei allen Notaren gleich teuer.. In einem aktuellen Beispiel nahm ein Notar aufgrund einiger "Zusatzleistungen" und exorbitant hoher Auslagen allein 1, 5 % ( statt der üblichen ca. 1% ) und war daher rund € 600 teurer bei einem Geschäftswert von T € 120...

Es gibt für Notare eine Gebührenordnung nach sie abrechnen. Ausgangspunkt ist immer der sog. Geschäftswert. Steht der nicht fest wie z.B. bei einem Kaufvertrag wird er quasi mit dem Notar ausgehandelt. Da ein Notar (fast) immer eine Urkunde anlegt steht dann dort "Der Geschäftswert dieser Urkunde beträgt xxx Euro.
Für einfache sachen wie z.B. eine Unterschriftsbeglaubigung haben sie eine "Preisliste".

Ich kann dir leider nicht sagen wie viel ein Notar kostet. Aber ja, die Notarkosten sind festgeschrieben.