Stafe ohne Personenbeförderungsschein fahren

3 Antworten

Da reicht auch ein Bußgeldverfahren nicht mehr aus, sondern es wird ein Strafverfahren draus.

Möglich ist dabei vieles: Geldstrafe bis zu 50.000 Euro, Entzug der Fahrerlaubnis, Einziehung des Autos. - Also lieber nicht erwischen lassen.

Das ist eine Ordnungswidrigkeit, und wird mit einer Geldbuße bestraft, die von der entsprechenden Genehmigungsbehörde ausgesprochen wird. Da wird dann je nach Tat oder Häufigkeit entschieden, deshalb findet man keine konkrete Aussage im Bußgeldkatalog.

Das steht im Personenbeförderungsgesetz Paragraph 61: Ordnungswidrigkeit, bis zu 20 000€Strafe.

Nicht Strafe, sondern Geldbuße - im Übrigen aber korrekt und mit Quellenangabe.
DH!