Stadt will Straße neu machen, Anwohner zahlen?
Hallo erstmal :)
Ich habe eine Frage zum Thema was Anwohner für Rechte haben, wenn die Stadt beschließt eine Straßen komplett neu zu machen.
Die Straße in der ich wohne, ist schon seit meiner Kindheit komplett unzumutbar. Überall Schlaglöcher und Risse. Mit meinem Roller fahre ich da schon gar nicht mehr, weil ich Angst habe, dass ihm das nicht ganz so gut bekommen könnte. Bisher hat die Stadt einfach jedes neue Loch mit ein bisschen Teer aufgefüllt, wodurch eine Art Patchwork-Straße entstanden ist, auf der es sich echt nicht gut fährt.
An sich ist es ja gut, dass da was gemacht werden soll, aber jetzt hat die Stadt einfach entschieden, dass fast die kompletten Kosten von den Anwohnern übernommen werden soll. So weit so gut. Die Anwohner sind jetzt aber nicht unbedingt wohlhabend und wenn da pro Kopf teilweise eine Summe von über 20.000 € zusammen kommt, kann das nicht jeder so mir nichts dir nichts bezahlen.
Jetzt haben sich die Anwohner zusammengeschlossen um den Neu-bau der Straße zu verhindern, zumindest wenn das mit der Kostenaufteilung so bleiben sollte.
Morgen ist dafür ein Gespräch im Ratshaus einberufen worden.
Ich will meine Eltern bei der ganzen Sache unterstützen, weshalb ich hier mal nachfragen wollte: Was kann man denn da machen, wenn die Stadt sich weigert und darauf besteht? Ist das überhaupt gerechtfertigt, dass die Anwohner fast alles bezahlen müssen? Gibt es da irgendeinen schlauen Paragraphen der die Bürger in so einem Fall schützt? Auf was für einer rechtlichen Grundlage kann die Stadt das einfach so über die Köpfe der Bürger hinweg entscheiden?
Oh, bevor ich es vergesse: Das ist KEINE Anlieger-Straße.
Danke schon im Voraus :)
5 Antworten
Das ist im Prinzip rechtens so. Allerdings sollten sich hier die Anwohner zusammentun und einen Rechtsanwalt beauftragen die Sache zu prüfen. Es kann nämlich durchaus sein das sie nicht zur Kostenübernahme verpflichtet sind.
Also ich kann nur für Österreich sagen:
Ja, die Stadt kann das so machen, falls die Straße in einem sehr schlechten Zustand ist.
Rechtlich kann man da wenig machen, außer ev. Ratenzahlungen ohne Zinsen (bzw. mit niedrigen Zinsen) mit der Stadt vereinbaren.
Soweit ich weiß, gibt es in Österreich dabei einen bestimmten Beitrag pro Kopf, den so etwas maximal ausmachen darf. Der darf halt nicht überschritten werden.
Kathi
Ja, ich finde es auch unfair. Ist aber leider rechtlich so (hatten letztes Jahr einen ähnlichen Fall bei uns in der Stadt, ein paar Straßen von unserem Haus entfernt).
Wenn schon mal Erschließung bezahlt wurde ist es nicht zulässig. Wenn die Straße nicht verändert wird wie breiter dann ist das nur eine Herstellung und kein Neubau. Ausserdem Grund für Gehsteig abzutreten kann man nicht gezwungen werden , das gilt auch für die verbreitert
Der Strasse! Ausser bei Land und Staatsstraßen aber da gibt es keine Zuzahlung vom Grundstücks Anlieger!
Unfair
die angrenzenden Bewohner werden nach Grundstücksgrösse veranlagt: Gleichzeitig wird wohl noch Wasser und Kanal neu verlegt. Nähere Infos gibt´s bei der Stadt/Gemeinde.
Oh okay :/
Das ist ja ziemlich unfair.
Aber danke für die Antwort :)