Staatsbürger und Staatsangehöriger, Unterschied?

4 Antworten

Ich definiere es so: Staatsangehöriger ist jeder Mensch, der rechtlich die Staatsangehörigkeit eines bestimmten Landes besitzt. Ein Staatsbürger hat darüber hinaus alle bürgerlichen Rechte, die ihm laut jeweiliger Verfassung zustehen (also z.B. das aktive und passive Wahlrecht). Dies ist deshalb von Bedeutung, weil manche Strafgefangene (je nach Strafe bzw. Strafdauer) nicht im Besitz der "Bürgerlichen Ehrenrechte" sind, also nicht wählen bzw. gewählt werden dürfen. Daneben gibt es aber auch eine EU-Staatsangehörigkeit, die in Zukunft weitere Bedeutung erlangen wird. Könnte allerdings sein, dass die Begriffe in Österreich etwas anders definiert werden.

Wie es in Österreich ist, weiß ich nicht.

Im Dritten Reich jedenfalls gab es einen Unterschied zwischen "Staatsangehöriger" und "Staatsbürger". Der Status als "Staatsbürger" war von einem höheren Rang. "Staatsangehörige" waren auch Deutsche, aber solche von niederem Rang, zum Beispiel Juden oder andere Fremdrassige, was immer das damals geheißen haben mag.

Heute wird, jedenfalls in Deutschland kein Unterschied gemacht. Beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit entsteht eine Einbügerungsurkunde, in der es heißt: "... hat ... die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben." Das zeigt ja schon, dass es begrifflich und rechtlich keinen Unterschied gibt, d.h. mit beidem ist dasselbe gemeint.

Staatsangehörigkeit ist die Zugehörigkeit einer natürlichen Person zu einem Staat,

Staatsbürgerschaft kennzeichnet die aus der Staatsangehörigkeit sich ergebenden Rechte und Pflichten einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört.

Ja Sklaven bekommen immer einen Namen , aber nur um sie zu ermahnen!!!

@AlphaundOmega

Egal, was du nimmst, nimm weniger davon.

Das stimmt nicht. Fakt ist zinächst einmal, dass die Nazis aus der "Reichs- und Staatsangehörigkeit" von 1913 die "Staatsbürgerschaft" gemacht haben, die nur haben könnte, wer "deutschen Blutes" war, also keine Juden. Nach 1945 hieß es dann wieder "Staatsangehörigkeit". Der Begriff "Staatsbürgerschaft" ist also belastet. In der DDR kam man dann auf die Idee, es gäbe eine eigene DDR-Staatsangehörigkeit. Um das nicht nennen zu müssen wie in der verhassten "BRD" griff man lieber in den Giftschrank und nannte es "Staatsbürgerschaft". 

Ich versuche seit Jahren in Edit-Wars, den falschen Artikel in Wikipedia umzuändern - zu den Desinformationen gehört auch die Unterscheidung, wie sie hier in dem Beitrag, auf den ich gerade antworte, zu lesen sind. Gerade die Definition bei Staatsbürgerschaft trifft in Wahrheit auf Staatsangehörigkeit zu. Denn was soll anderes die Staatsangehörigkeit bestimmen als das Recht? Die Rasse? Aber da sitzen welche, die haben bei "Staatsbürgerschaft" die romantische Vorstellung, "Staatsbürgerschaft" wäre irgendwie was Gutes, so mit dem Hauch des Citoyen, der mit Baguette unterm Arm und Gauloises politische Fragen diskutiert, das ist dann in deren Phantasie ein französischer "Staatsbürger", der sie selber gerne wären (mit Rotwein und scharfen Weibern), während diese Narren bei "Staatsangehöriger" an den beamtlichen Bourgeois denken, der für Sie der Spießer ist, der sie selber nicht sind - denn Spießer ist immer der andere.

@ErnstPylobar

Kurz und knapp: Du irrst, und zwar komplett.

Fakt ist zinächst einmal, dass die Nazis aus der "Reichs- und
Staatsangehörigkeit" von 1913 die "Staatsbürgerschaft" gemacht haben, die nur haben könnte, wer "deutschen Blutes" war, also keine Juden.

1934 wurde die Staatsangehörigkeit zu den Bundesländern abgeschafft, das ist alles. Es gab 1935 das 'Reichsbürgergesetz', dass einen Unterschied zwischen 'Staatsangehörigen' und 'Reichsbürgern' machte.

Um das nicht nennen zu müssen wie in der verhassten "BRD" griff man lieber in den Giftschrank und nannte es "Staatsbürgerschaft".

Anscheinend ist dir entgangen, dass auf deutschen Reisepässen und Personalausweisen 'Staatsangehörigkeit' steht, und der offizielle Nachweis der Staatsangehörigkeit der Staatsangehörigkeitsausweis ist.

Artikel 116 GG hast du anscheinend auch noch nie gelesen:

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt  ...

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html

oder § 1 des Staatsangehörigkeitsgesetz:

Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

https://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__1.html

det hast dir bei wikipedia gefischt wa? ist falsch was da steht. lediglich die staatszugehörigkeit sichert der person auch seine rechte. staatsangehörig ist sowas wie vogelfrei da keinerlei rechte und daran ändert auch der staatangehörigkeitsausweis nix weil dieser det ganze lediglich ganz offiziell macht.

@devil111

staatsangehörig ist sowas wie vogelfrei da keinerlei rechte

Reichsbürger-Gefasel.

Staatszugehörigkeit und Staatsangehörigkeit ist ein und dasselbe.

Werni59 hat vollkommen Recht! Ich habe es am Anfang nicht geglaubt, man kann sich aber über öffentliche Seiten informieren. Wie z.b. Landratsamt.de oder man kann sich ein Formular beim Bundesverwaltungsamt für einen Staatsangehörigkeitsausweis runterladen. Tip: Besorgt euch zu erst einen Auszug aus dem EStA Register um zu schauen wer Ihr seid. Bzw wie das System euch erfasst hat. Grüße

zum jkw98, deine Eltern haben sich halt ein Staatsangehörigkeit
Ausweis besorgt bzw. ein Elternteil deiner Eltern väterlicherseits (dein ur-Opa
oder ur-ur Opa) wurde zwischen 1871 und 1918 geboren. Im EStA Register müssten
Sie folgendes stehen haben: Deutsche(r) Staatsangehörige(r) nach 1913 (Ru)StAG

Das große Problem ist, alle quatschen einen zu, das Staatsbürgerschaft
und Staatsangehörigkeit dasselbe ist... Leider ist es nicht so. Bitte das Ganze
nicht verwechseln mit radikalen Reichsbürgern. Und das die BRD eine GmbH ist
dürfte dem einen oder anderen mit etwas mehr Grips klar sein. Fängt ja schon an
wenn man das Örtliche aufmacht und nach "Bundesrepublik" sucht. Ich
meine dass damals das Treuhandkonto von den Alliierten in Frankfurt am Main
eröffnet wurde. Interessant wie da unser "Finanzamt" gespeichert
ist. Aber das ist nur die Spitze des Eisberges. ;)

@PillZ

Das große Problem ist, alle quatschen einen zu, das Staatsbürgerschaft und Staatsangehörigkeit dasselbe ist...

Manche wissen auch, dass es da Unterschiede gibt. Ich verweise auf meine Antwort vom 19.09.2014.

Und das die BRD eine GmbH ist dürfte dem einen oder anderen mit etwas mehr Grips klar sein

Die meisten sind fähig, zwischen einem Staat und einem Unternehmen im Staatsbesitz zu unterscheiden.

Fängt ja schon an wenn man das Örtliche aufmacht und nach "Bundesrepublik" sucht.

Und dann?

Ichmeine dass damals das Treuhandkonto von den Alliierten in Frankfurt am Main eröffnet wurde.

Welches Treuhandkonto? Weißt du überhaupt, was ein Treuhandkonto ist?

Interessant wie da unser "Finanzamt" gespeichert
ist.

Verwechselst du Finanzamt mit Finanzagentur? Die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH ist ein Unternehmen im Besitz der Bundesrepublik Deutschland und hat mit den Finanzämter, die Behörden der Bundesländer sind, nichts zu tun.

Werni59 hat vollkommen Recht!

Werni plappert wirres Zeug der sogenannten Reichsbürger nach.

man kann sich ein Formular beim Bundesverwaltungsamt für einen Staatsangehörigkeitsausweis runterladen

Kann man. Einen Staatsangehörigkeitsausweis benötigt man aber nur sehr selten. In der Regel ist der Personalausweis oder der Reisepass als Nachweis der Staatsangehörigkeit völlig ausreichend.

: Besorgt euch zu erst einen Auszug aus dem EStA Register um zu schauen wer Ihr seid.

Identitätsprobleme?