Staatsangehörigkeitsausweis / Einbürgerungsurkunde

8 Antworten

Der Begriff "Staatsangehörigkeitsausweis" (SAA) ist leider missverständlich, weil es sich dabei auch um eine Urkunde handelt, mit der man nicht seine Identität (wie beim Personalausweis oder Reisepass) nachweisen kann, sondern seine Staatsangehörigkeit. Im praktischen Leben braucht man den Staatsangehörigkeitsausweis so gut wie nie, außer bei der Ernennung zum Beamten oder Richter und bei der Approbation als Arzt.

Die Einbürgerungsurkunde kann sicher bei allen anderen Anwendungsfällen als Nachweis der Staatsangehörigkeit dienen. Sie ist nur im Inland und nur für 10 Jahre gültig.

Meiner Meinung nach ist das Ding ein "Unding". Warum braucht man den SAA überhaupt? Die Begründung ist, dass der Reisepass und der Personalausweis nur zeigt, dass man von den ausstellenden Behörden als deutscher Staatsangehöriger betrachtet wird, ergibt also einen "ersten Anschein", aber nicht, dass man tatsächlich deutscher Staatsangehöriger ist. Die Anforderungen waren früher ziemlich heftig. Man musste beweisen, dass es in der Reihe Vater, Vater des Vaters, Vater des Vaters des Vaters einen gibt, der vor dem 01.01.1900 geboren ist und allem Anschein nach Deutscher war. (Ich musste das mal machen wegen der Einbürgerung meiner Frau.) Heute reicht es aus, dass man Zeit seines Lebens (und die Vorfahren ab 01.01.1950) von den Behörden als deutscher Staatsbürger betrachtet wurde.

Wikipedia: Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft für die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises im Regelfall, ob der Antragsteller bzw. seine Vorfahren zumindest seit dem 1. Januar 1950 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden. Ergeben sich im Einzelfall Zweifel, werden die staatsangehörigkeitsrelevanten Daten und Lebensumstände der maßgeblichen Personen ggf. auch bis in die Zeit vor dem Ersten Weltkrieg geprüft.

Man sieht leicht, dass es hier um eine juristische Schnappsidee handelt, an der nur Juristen (und nicht einmal die Behörden) ihre Freude haben.

Was für ein Quatsch das ist, kann man auch an der Gültigkeit (10 Jahre) erkennen. Und was ist, wenn der Inhaber des SAA nach der Ausstellung eine weitere Staatsangehörigkeit (eines Nicht-EU-Landes) auf Antrag erwirbt? Dadurch geht nämlich die deutsche Staatsangehörigkeit verloren und die SAA beweist nichts mehr, schon gar nicht eine bestehende Staatsbürgerschaft. Dieses Problem könnte man nur dadurch lösen, dass die betreffende Person eine eidesstattliche Erklärung abgeben muss, dass eine fremde Staatsangehörigkeit nicht auf Antrag erworben wurde und innerhalb der Gültigkeitsdauer des SAA nicht erworben werden soll und dass kein solcher Antrag gestellt wurde. Die Gültigkeitsdauer sollte dann auf 14 Tage beschränkt sein.

Kurze Antwort auf die kurze Frage: Nein, sie sind nicht dasselbe (und der Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Ausweis). ;-)

Man sieht leicht, dass es hier um eine juristische Schnappsidee handelt

Wäre es dir lieber, es wäre in Deutschland so geregelt wie z.B. in Österreich? Dort muss man vor Ausstellung eines Personalausweis bzw. Reisepass nachweisen, dass man die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt. 

Was für ein Quatsch das ist, kann man auch an der Gültigkeit (10 Jahre) erkennen.

Der Staatsangehörigkeitsausweis kann nur das bescheinigen, was zum Zeitpunkt der Ausstellung galt. Innerhalb von zehn Jahren kann man die Staatsangehörigkeit verlieren (z.B. indem man die eines anderes Staats annimmt), daher diese Begrenzung.

Auf der Homepage von Amt 24 / Sachsen steht folgendes: Der Staatsangehörigkeitsausweis ist nicht zu verwechseln mit der Einbürgerungsurkunde, die einem Ausländer bei der Einbürgerung ausgehändigt wird. Auf der Homepage des Landkreises Oberallgäu steht folgendes: Reisepass und Personalausweis sind keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Wenn man als Deutscher im Ausland geboron wurde, so hat man die Nationalität "Deutsch" bzw. Deutscher oder Deutsche. Bis 1934 hatten alle Deutsche die im Deutschem Reich geboren sind u. wohnhaft, die Staatsangehörigkeit des Bundesstaates in dem die lebten, z.B. Sachse, Bayer, Preuße etc. also eine Bundesstaatsangehörigkeit des Deutschen Reiches nach RuStAG von 1913.

Am 5. Februar 1934 löste Adolf Hitler die Staatsangehörigkeiten der Heimatstaaten im Rahmen der Gleichschaltung in seiner „Verordnung“ über die Deutsche Staatsangehörigkeit vermeintlich auf, in dem er verkündete: „Aufgrund des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1934 (RGBl I S75) wird verordnet: 1. Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort. 2. Es gibt nur noch eine Deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit).

Damit wurde unseren Ahnen willkürlich aus politischen Gründen ihre Staatsangehörigkeit entzogen. Diese völkerrechtlich völlig zu Unrecht begangene Tat wurde durch das Tribunal Général de la Zone Francaise d´Occupation in Rastatt vom 06. Januar 1947 aufgehoben (Tillessen/Erzberger). Daraus folgt im Ergebnis, dass alle Gesetze politischer Natur oder Ausnahmegesetze, auf welchen das Nazi-Regime beruht, einschließlich aller zusätzlichen Gesetze, Durchführungsbestimmungen, Verordnungen und Erlasse in gleicher Weise verfassungswidrig waren, wie die Amnestieverordnung vom 21. März 1933.

Das StAG der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH ist lediglich eine Norm und verweist daher auch in § 1 StAG "…im Sinne dieses Gesetzes…" auf die Originalfassung vom 22. Juli 1913. Das RuStAG 1913 ist dieses Gesetz, welches heute noch rechtsgültig und verbindlich ist. Eine Norm, die für die BRD gilt, ist demzufolge nicht gültig, sondern nur geltend. Außerdem ist eine Norm im Rang nicht höher gestellt als ein Gesetz, abgesehen davon kann die BRD Finanzagentur GmbH dieses Gesetz niemals ändern.

Außerdem stehen der Vorgehensweise u.a. folgende gesetzliche Regelungen entgegen:

Art. 25, GG, Art. 123, Abs. 1, GG, Art. 139, GG, Art. 4c, Europ. Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit (Niemandem darf die Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen werden) Art. 15, Abs. 2, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln), etc.

die korrekte Bezeichnung der Urkunde müsste lauten:

Max Mustermann ist Deutscher mit Staatsangehörigkeit im Bundesstaat Preußen,

oder allgemeiner:

Max Mustermann ist deutscher Staatsangehöriger in einem Bundesstaat,

oder:

Max Mustermann ist Deutscher und besitzt die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat.

Eine solche Formulierung wäre auch konform mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 31.07.1973 (2 BvF 1/73),

Orientierungssatz: Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch"

und vom 21.10.1987 ( 2 BvR 373/83 ).

Fazit: BRD ist nicht das Deutsche Reich. Staatsangehörigkeit ist NICHT identisch mit der "deutsche Staatsangehörigkeit". Das Deutsche Reich ist NICHT untergegangen (Bundesverfassungsgerichtes vom 31.07.1973 , 2 BvF 1/73). Unsere BRD Verwaltung stellt aber IMMER NUR die "deutsche Staatsangehörigkeit" (Hitler) aus. Es kostet viel Zeit u. Aufwandt sich mal mit diesem Thema auseinandersetzen, d.h. zu den Behörden gehen, telefonieren, Briefverkehr.

Wenn man eingebürgert wurde, so steht auf der Einbürgerungsurkunde wörtlich: ... hat / haben mit dem Zeitpunkt der Aushändigung dieser Urkunde die „deutsche Staatsangehörigkeit“ durch Einbürgerung erworben. So war es bei mir. Ich wurde in den 90-gern eingebürgert. Ich kann bis 1902 nachweisen dass meine Vorfahren Deutsche sind. In der Vollauskunft / Gesammtauskunft u. EStA Register stehe ich unter "deutsche Staatsangehörigkeit" NICHT nachgewiesen bzw. keine Eintragungen. Ich bin quasi Staatenlos. (Auf dem Pero u. Reisepass steht aber DEUTSCH ;))

Der obige Kommentar ist ziemlicher Unfug. Die Bundesstaatsangehörigkeiten wurden nicht willkürlich irgendwelchen Personen von den Behörden entzogen, sondern mit Wirkung eines Gesetzes vollständig aufgehoben. Staatenlos wurde dadurch niemand, denn alle Angehörigen eines Bundesstaats hatten ja auch noch die deutsche Staatsangehörigkeit, und zwar seit dem Kaiserreich, nicht erst "durch Hitler". Sich hier auf ein Grundgesetz zu berufen, das man selber nicht anerkennt und auf ein Übereinkommen, das eine BRD als Firma gar nicht hätte abschließen können, setzt der juristischen Unlogik die Krone auf. Aber davon abgesehen, waren beide 1934 noch gar nicht in Kraft - wenn wir hier schon juristische Spitzfindigkeiten betreiben (das GG ist von 1949, das Eur.Übereinkommen von 1997)

Man kann nun der Ansicht sein, es wäre ein Menschenrecht oder eine politische Errungenschaft, die schwarzburg-sondershausische oder die hessennassauische Staatsangehörigkeit des Uropas wiederzubekommen. Muss man aber nicht.

BVerfG: "Die BRD ist [...] als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", [...]"

NuPogadi: "Fazit: BRD ist nicht das Deutsche Reich."

Wer ein solches Fazit zieht aus einem Satz, den er zwei Zeilen darüber zitiert hat, dem ist nicht zu helfen. Es erklärt aber wenigstens den anderen Unsinn, mit dem der Kommentar vollgepackt ist.

"Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich"
Auswärtiges/Antwort -
30.06.2015

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger

Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt "Deutsches
Reich" nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein
Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch
ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033).
Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der "These von der
Fortexistenz des Deutschen Reiches" erkundigt und gefragt, ob die
Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde,
"damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten
Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den
EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann".

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964

Liebe Grüße :o)

Nein, sonst gäbe es dafür nicht zwei so verschiedene Begriffe, ein Ausweis ist ein Ausweis, den du mit dir herumtragen kannst, eine Urkunde ist eine Urkunde, die man nicht mit sich herumschleppt. Google doch einfach mal die beiden Begriffe nacheinander und mach dich selbst schlau!

Ähm... - auch ein Ausweis ist eine Urkunde, und der Name sagt nichts über das Format aus. Der deutsche Staatsangehörigkeitsausweis ist mit Format DIN A4 eher unhandlich, wenn man ihn nicht knicken will.

Die Urkunde kannst Du einrahmen und an die Wand hängen. Deinen Ausweis solltest Du in Deiner Brieftasche deponieren.