Staatliche Hilfe nach eigener Kündigung
Hi Leute,
ich habe folgendes Problem. Es hat sich eine Situation ergeben, mich dazu zwingt zu kündigen. Ich ziehe um (sehr kurzfristige Entscheidung) und muss deswegen meinen bisherigen Arbeitsplatz kündigen. So bekomme ich natürlich eine 12 Wochen Sperre vom Arbeitsamt. Ich bewerbe mich jetzt schon fleißig in der anderen Stadt, jedoch wann die Antworten und somit Jobs ins Haus flattern, sei mal dahin gestellt. Für diese Sperrzeit brauche ich natürlich Geld, um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Könnt ihr mir sagen, was ich denn beantragen kann als Hilfeleistungen? Bitte fragt nicht warum ich wegziehe und warum ich mich nicht früher gekümmert habe. Die Situation sieht nun mal so aus, wie ich sie geschildert habe. Ihr könnt mir glauben, dass ich arbeiten will, mich bewerbe und wegziehen muss. Ich bin für jeden Tipp sehr dankbar.
Gruß
boulala
5 Antworten
Wenn Du einen triftigen, und für das AA nachvollziehbaren Grund hast Hals über Kopf umzuziehen, dann schreibe zu Deinem Antrag für ALG eine Stellungnahme, vllt. wird die Sperre dann nicht vorgenommen. Kenne es aus Erfahrung als ich vor vielen Jahren selbst gekündigt habe und keine Sperre bekommen hab. Meine Stellungnahme über das wieso weshalb warum der Kündigung, wurde vom AA akzeptiert.
In diesem FAll steht dir ALG2 zu, jedoch mit 30% Kürzung, da du selbst gekündigt hast (ALG1 hast du ja 3 MOnate Sperre). Aber Achtung, sobald du wieder in Lohn und Brot bist musst du das erhaltene ALG2 wieder zurückzahlen. Ich bin damals mal aus einer Firma herausgemobbt worden, wurde deshalb körperlich sogar richtig krank und alles und den Fehler gemacht deshalb zu kündigen. Zum Glück hatte ich 1,5 Monate später wieder etwas neues. Das Geld, was ich vom Amt bekommen hatte musste ich wegen der eigenen Kündigung wieder zurückzahlen. Oder gibt es einen guten Grund dafür, dass du umgezogen bist? Bei Kündigung aus wichtigem Grund zählt die Sperre nicht, obwohl das meiste aus Sicht des Staates kein wichtiger Grund ist.
Wenn du der Arbeitsagentur einen wichtigen Grund benennen kannst, warum du umziehen MUSST, bekommst du keine Sperre.
Ansonsten kannst du nur am neuen Wohnort dich beim JobCenter melden und vorschussweise AlG 2 beantragen. Das wird dann hinterher mit dem laufenden AlG 1 wieder verrechnet.
In einer solchen Situation müssen Sie halt finanzielle Federn lassen! Da fragt Sie dann auch niemand nach Ihren besonderen Beweggründen!
das ging ja schnell mit den Antworten. Je es sind persönliche Gründe, die nicht jeder im Internet (trotz angeblicher Annonymität) wissen muss ;) und nein ich habe keine Verbrechen begangen wesewegen ich umziehen muss. Habe es vielleicht zu drastisch formuliert. Ich denke auch, dass mein Grund vor dem Amt keine Geltug haben wird. Bitte urteilt doch nicht voreilig und schlecht über mich, ich bin alles andere als ein Schnorrer der auf Vater Staat leben will... Ich wollte halt nur wissen ob es Möglichkeiten, außer ALG, zu beziehen gibt.
Falls sich das mit dem "Verbrechen" auf meinen Post bezieht, dann hast du ihn wahrscheinlich falsch verstanden. Ich erwog die Möglichkeit, das du Opfer bzw. Zeuge eines Verbrechens bist, nicht Täter! Zudem finde ich, dass die meißten Antworten hier sehr sachlich formuliert sind und dich keineswegs als Schnorrer abstempeln. Es ist nur nun einmal so, dass man keine hilfreichen Tipps geben kann, wenn man den Fall nicht kennt.
Aber aber Herr schelm1..Ausnahmen bestätigen die Regel!!!