Spritkosten erstattet bekommen?

7 Antworten

Das ist eine ganz normale Pendlerentfernung. Hunderttausende Arbeitnehmer pendeln solche Strecken und mehr, ohne daß der AG Spritgeld zahlt. Einen Teil kann man über die Steuererklärung zurückbekommen.

Vom Arbeitgeber könntest Du dann eine Fahrtkostenzuschuss beanspruchen, wenn dieser entweder per Tarifvertrag vereinbart ist, oder aufgrund anderer Regeln in Deiner Firma. Du hättest auch einen Anspruch, wenn andere Mitarbeiter in vergleichbarer Position (also andere Azubis) einen solchen Zuschuss regelmäßig bekämen - dann dürfte der Arbeitgeber Dich nicht willkürlich benachteiligen.

Ich würde den Arbeitgeber einfach mal ganz freundlich fragen, ob da etwas möglich wäre.

Übrigens: Wenn man vom Arbeitgeber etwas möchte, ist es immer gut, wenn man gute Leistung zeigt. Wie immer im Leben ist alles ein Spiel von Geben und Nehmen.

Du kannst Dir einen Teil der Fahrtkosten per Steuererklärung zurückzuholen. Das bringt aber nur etwas, wenn Dein Einkommen so hoch ist, dass Du überhaupt Steuern bezahlst.

In der Anlage N zur Steuererklärung musst Du die Adresse des Arbeitsplatzes angeben, die einfache Entfernung (nicht den zurückgelegten Weg morgens UND abends, sondern nur einen), sowie die Anzahl der Tage, an denen Du den Weg zurückgelegt hast (Also ohne Wochenenden, Krankheit, Urlaub, Feiertage, Wochenenden...). Pro Entfernungskilometer werden 30 ct berücksichtigt.

Also bei bei 50 km einfacher Entfernung und 220 Tagen wird im Steuerjahr ein Betrag von 3.300 Euro berücksichtigt. Da Du aber sowieso eine Arbeitnehmer-Werbungskostenpauschale von 1000 Euro hast, werden -wenn Du keine anderen Werbungskosten wie zum Beispiel Anschaffung und/oder Reinigung der Arbeitskleidung hast - "nur" 2300 Euro wirksam.

Und das heißt jetzt nicht, dass Du 2.300 Euro erstattet bekommst oder soviel weniger Steuern bezahlen musst, sondern von Deinem zu versteuernden Einkommen werden die 2300 EUR abgezogen. Was Du an Steuern sparst, hängt von Deinem Steuersatz ab. Also z.B. bei 25 % Steuern hättest Du dann am Ende 575 EUR mehr in der Tasche. Aber: Du musst dafür natürlich nach Ende des Jahres eine Einkommen- oder Lohnsteuererklärung machen. Von alleine kommt da nichts.

Danke für die Ausführliche Antwort,ich werde drüber nachdenken =)

Ich kenn mich jetzt nicht so perfekt da aus und weiß auch nicht ab wann das Finanzamt sowas macht aber du kannst ja am Jahresende eine Lohnsteuererklärung schreiben, in der du angibst wie viel du für deinen Arbeitsweg ausgegeben hast. Ich glaube aber, dass man in einer Ausbildung nichts bekommt, weil man zu wenig verdient. Bitte korrigiert mich wenn ich flasch liege. Ich hab jedenfalls nichts bekommen in meiner Ausbildung ;) Und ich fahre auch jeden morgen und abend 35km.

Richtig in der Ausbildung gibts nix vom Finanzamt.

Vom Arbeitgeber glaub ich eher weniger frag halt nach aber du kannst eine Steuererklärung machen und dann bekommst du etwas von deiner Steuer zurück...

Als Azubi zahlt man i.d.R. keine Steuer.

Steht denn davon etwas in deinem Ausbildungsvertrag?