Sportverein Kündigung/Widerruf?

2 Antworten

Ich finde es immer schade, wenn im Verhältnis zwischen Verein und Mitgliedern nach Paragraphen gefragt werden muss. Die Leute in solchen Vereinen machen ihre Arbeit ehrenamtlich, kümmern sich um Kinder und das alles in ihrer Freizeit. Es ist in Vereinen auch nicht unbedingt üblich, dass es eine Eintrittsbestätigung gibt, denn wenn das Kind zur Übungsstunde geht und dort betreut wird, kann man beiderseits davon ausgehen, dass der "Vertrag" akzeptiert wird. In deinem Fall ist ja zumindest per Mail die Nachricht angekommen, dass der Aufnahmeantrag angekommen ist.

Auch eine Widerrufsfrist ist meines Erachtens im Verein nicht unbedingt üblich. Und in vielen Satzungen ist angegeben, dass eine Kündigung nur zum Jahresende möglich ist. Somit ist es meines Erachtens erstmal verständlich, dass der Beitrag abgebucht wurde.

Andererseits würde man in unserem Verein schon aus Gründen der Kulanz möglicherweise den Beitrag zurück erstatten. Weil es der relativ geringe Betrag nicht wert ist, lange darüber zu streiten. Umgekehrt würden viele Eltern unserer Jugendarbeit es auch akzeptieren, diesen einen Jahresbeitrag zu zahlen. Denn immerhin unterstützt man damit einen Verein, der was für die Allgemeinheit macht.

Zudem ist es in unserem Verein üblich, dass Kinder zunächst eine Weile ein Probetraining mitmachen können, ohne gleich Mitglied werden zu müsssen. Dann muss sich der Verein aber auch aus versicherungstechnischen Gründen ggf. absichern.

Ich würde es anstreben, mit einem Vertreter des Vorstands persönlich zu reden und eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Wie immer bei Vereinsfragen kommt es darauf an, was in der Satzung dazu steht.

Dort steht z.B. auch, ob eine Aufnahmebestätigung rein informativ oder zwingend erforderlich ist.

eine kurze Rückantwort erhalten, dass eine Eintrittsbestätigung per Post folgt

Dann wusstest Du doch, dass die Aufnahme erfolgt ist.

In der Satzung steht folgendes:

3. Über die Aufnahme des Antragstellers entscheidet der Vorstand abschließend. Aufnahme und Ablehnung des Aufnahmeantrags müssen dem Antragsteller/der Antragstellerin schriftlich mitgeteilt werden.

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Ich bekam halt nur eine Email das eine Eintrittsbestätigung per Post folgt, diese ich bis Dato nicht erhielt und man mir diese nun am 01.04.ausdruckte als ich persönlich vor Ort war.

@tetesept2503

Schwierige Situation, jeder wird was anderes behaupten.